Streusalz erlaubt bei Glätte und Schnee? Das gilt für die Räumpflicht
Wann und wie genau müssen Anwohner für freie Gehwege sorgen? Ein Blick in die Satzung der Städte und Gemeinden zeigt, was bei Glättegefahr zu tun ist – und ob Streusalz erlaubt ist.
So einfach wie der Bauhof können es sich Anwohner nicht machen: Der Schneepflug darf mit Salz streuen, oder besser mit Salzsole wie in Neckarsulm. Im privaten Bereich ist das meist verboten, oder nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt. Ein Blick in die Satzung der Gemeinden zeigt, was jeweils beachtet werden muss.
Wann muss bei Schnee und Eis geräumt werden?
Hier gibt es schon erste Unterschiede. Während es in den meisten Orten heißt, morgens bis sieben Uhr müssen Gehwege frei von Schnee und Eis sein, dürfen Anwohner in Heilbronn länger schlafen: Erst um 8.30 Uhr werktags, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr muss geräumt und gestreut sein.
Wann endet die Räumpflicht bei Schnee und Eis?
Mit einmaligem Schippen ist es nicht getan. Fällt auch tagsüber Schnee oder wird es glatt, muss in "angemessenen Zeitabständen" immer wieder geräumt werden, "sobald und so oft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert". Auch das "unverzügliche" Streuen ist Pflicht - jeweils bis 21 Uhr.
Regelung bei Schnee und Eis: Gilt Räumpflicht, wenn man nicht da ist?
Die Räumpflicht gilt auch bei Urlaub, Krankheit, Behinderung oder Berufstätigkeit, stellt die Stiftung Warentest fest. "Mangel an Zeit entbindet nicht von der Winterdienstpflicht. Wer sich nicht selbst kümmern kann oder will, muss eine Vertretung organisieren oder einen Räumdienst beauftragen." Also am besten mit dem Nachbarn absprechen oder einen Hausmeisterservice beauftragen, wenn man selbst nicht räumen kann.
Was passiert, wenn jemand bei Glätte stürzt?
Auch das ist in den Satzungen geregelt. Wer "vorsätzlich oder fahrlässig" nicht für freie Gehwege sorgt, kann mit einer Geldbuße von 300 bis 500 Euro belangt werden. Erheblich teurer kann es werden, wenn jemand stürzt und sich verletzt. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Was genau muss geräumt werden?
Von Eis und Schnee befreit werden muss der Fußweg, der am eigenen Grundstück entlang führt, und zwar immer auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite, in Heilbronn sind es 1,5 Meter. Gibt es nur auf einer Seite der Straße einen Gehweg, muss gegenüber nicht geräumt werden. Und wenn es gar keinen Gehweg gibt, müssen sich die Anlieger verständigen, wer schippt. Wichtig ist, dass es immer eine durchgehende Verbindung für Fußgänger gibt.
Streusalz erlaubt bei Schnee und Eis? Diese Streumittel sind erlaubt
Erlaubt sind in der Regel "abstumpfende Streumittel" wie Splitt, Granulat, Sand, Asche oder sogar Sägespäne, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz empfiehlt. Streusalz verbieten die meisten Kommunen aus Gründen des Umweltschutzes. Nur ausnahmsweise und in geringen Mengen darf Salz "bei besonders begründeten klimatischen Verhältnissen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen verwendet werden", heißt es in der Satzung der Stadt Heilbronn. Wer etwas mehr investiert und trotzdem auf Nummer Sicher gehen will, kann statt Natriumchlorid das als umweltfreundlich empfohlene Calciumchlorid verwenden.
Gilt die Räumpflicht nur im Winter?
Nein. Anwohner sind das ganze Jahr über verpflichtet, Wege frei von "Schmutz, Unrat und Laub" zu halten. Das bedeutet, dass man auch die Reste des Streuguts wieder wegfegen muss, wenn der Wintereinbruch vorbei ist.

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