Zylinderhof III: Eppingen schafft Platz für 122 neue Wohnungen
Spatenstich für Eppinger Baugebiet Zylinderhof III. Die Erschließung kostet 5,3 Millionen Euro. 122 Wohnungen sollen entstehen. Wieviele davon sozial verträglich vermietet werden:

In Eppingen entsteht ein Baugebiet für 122 Wohnungen, die vorwiegend in mehrgeschossigen Gebäude realisiert werden. Am Spatenstich nahmen am Mittwoch Oberbürgermeister Klaus Holaschke, Baubürgermeister Peter Thalmann sowie Vertreter der beteiligten Bauträger teil.
"Eppingen ist ein begehrter Wohn- und Lebensort. Wir freuen uns, mit dem Baugebiet Zylinderhof III einen weiteren wichtigen Schritt in der Wohnraumentwicklung machen zu können", sagte Holaschke. Thalmann ergänzte: "Mit der Qualität der Bebauung und Infrastruktur wird das Baugebiet Zylinderhof III ein Meilenstein in der Stadtentwicklung Eppingens." Mit dem Zylinderhof III stelle die Stadt weiteren "bedarfsgerechten" Wohnungsbau in der Kernstadt bereit, so die Stadtspitze.
Wie teuer die Erschließung in Eppingen ursprünglich kalkuliert war
Bei dem Neubaugebiet handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden Baugebiets "Speyerer Weg/Zylinderhof".Erschlossen wird das Gebiet am Ortsausgang Richtung Adelshofen auf der linken Seite. Obwohl die Baufelder in Ortsrandlage entstehen, wertet die Stadt das Vorhaben als Innenverdichtung. 2,86 Hektar Fläche umfasst das Areal.
Den Grundstein hatte der Gemeinderat in seiner Januarsitzung gelegt. Nachdem zunächst eine Gesamtsumme von 6,3 Millionen Euro für die Erschließung kalkuliert worden war, liegen die Angaben jetzt bei 5,3 Millionen Euro. Zu den Kostenfaktoren zählen Straßenbau- und Kanalisationsarbeiten, die Verlegung von Nahwärmeleitungen sowie Planungs- und Nebenkosten.
Auf welchem Gebiet die Stadt Neuland betritt
Angestrebtes städtebauliches Ziel sei eine Mischung zwischen Geschosswohnungsbau und aufgelockerten Bauformen auf kleinen Grundstücken, teilt die Stadt mit.
Was die Energieversorgung angeht, beschreitet Eppingen in der Kernstadt Neuland. Hier wird die erste Nahwärmeversorgung vorbereitet. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt auch im Sanierungsgebiet entlang der Adelshofer Straße sowie im künftigen Neubaugebiet Zylinderhof IV angeboten werden.
Die Grundstücke werden im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens vermarktet. Eine der wichtigsten Vorgaben der Stadt ist, 25 Prozent der Wohnungen sozialverträglich zu vermieten. Das bedeutet, dass die Miete 30 Prozent unter dem vergleichbaren ortsüblichen Niveau liegen muss. Die betreffenden Wohnungen werden an Interessenten mit Wohnberechtigungsschein vergeben.
Wie die Einzelbauplätze vergeben werden
Das Neubaugebiet ist in drei Baufelder aufgeteilt. Diese wurden der die Weisenburger Projekt GmbH in Karlsruhe, Betz BauPartner GmbH in Ludwigsburg und die Firma Kruck+Partner Wohnbau und Projektentwicklung GmbH in Heilbronn zugeteilt.
"Die Baufelder müssen im Rahmen des laufenden Umlegungsverfahrens noch abschließend gebildet werden", teilt die Stadt mit. Innerhalb der Baufelder sollen attraktive, in sich schlüssige Wohnquartiere entstehen.
Neun Grundstücke für Individualbauten, beziehungsweise für Eigenheimbauten schreibt die Stadt bis Jahresende aus. Den Schwerpunkt bilden aber Mehrfamilienhäuser. "Wir legen in diesem Neubaugebiet den Schwerpunkt auf den mehrgeschossigen Wohnungsbau", erläutert Thalmann.
Wo die Stadt noch Reserven für Wohnraum hat
Mit dem Gebiet Zylinderhof IV, das sich auf der gegenüberliegenden Seite der Adelshofer Straße befindet, hält sich die Stadt eine weitere Potenzialfläche für ein künftiges Neubaugebiet vor.
Das Kraftwerk für die künftige Nahwärmeversorgung entsteht ebenfalls auf der nordöstlichen Straßenseite in Richtung Schleifmühle. Entsprechende Rohrleitungen werden im Zuge der Baumaßnahme unter der Straße hindurch geführt.
Zur Verkehrsanbindung des künftigen Neubaugebiets hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, einen Verkehrskreisel an der Adelshofer Straße zu errichten.
Wer einen Wohnberechtigungschein beantragen kann
Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, teilt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg mit. In einer öffentlich einsehbaren Tabelle sind die aktuell gültigen Einkommensgrenzen aufgeführt. Dort ist unter anderem zu lesen: "Ein Haushalt mit zwei Personen kann mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 55 250 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten." Zuständig sind die Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinden der Wohnungssuchenden.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare