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Diskussion im Gemeinderat entfacht
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Ankündigung in Eppingen: Vier Wochen vor den Kommunalwahlen gibt es keine politischen Inhalte im Stadtanzeiger mehr

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Der Eppinger Gemeinderat wehrt eine Verlängerung der Karenzzeit der politischen Berichterstattung im Stadtanzeiger vor den Kommunalwahlen am 9, Juni ab – das Redaktionsstatut wird überarbeitet

Der Eppinger Stadtanzeiger erscheint wöchentlich. Parteien und Wählergruppen können ihre Inhalte hier bis zu vier Wochen vor der Wahl vorstellen.
Foto: Jörg Kühl
Der Eppinger Stadtanzeiger erscheint wöchentlich. Parteien und Wählergruppen können ihre Inhalte hier bis zu vier Wochen vor der Wahl vorstellen. Foto: Jörg Kühl  Foto: Kühl, Jörg

Ganze drei Monate vor der Wahl sollte es im Eppinger Stadtanzeiger keine politischen Inhalte der Gemeinderats-Fraktionen geben – einen Monat länger, als bisher üblich. Diesen Vorschlag hatte die Stadtverwaltung als Herausgeberin dem Gemeinderat am Dienstag zum Beschluss vorgelegt. Darüber entbrannte im Gremium prompt eine lebhafte Debatte. Am Ende votierten die Fraktionen einmütig für eine vierwöchige Enthaltungszeit.

Was die Karenzzeit im Eppinger Stadtanzeiger für die politischen Fraktionen im Gemeinderat bedeutet

Mit dem Schritt will die Stadtverwaltung Rechtssicherheit erzeugen: Eine Anfechtung der Wahl aus Gründen formaler Verstöße in Sachen Chancengleichheit sollte auf diesem Weg verhindert werden. Die Causa Weinsberg stand dabei als Elefant im Raum. Ende Januar 2023 hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Bürgermeisterwahl vom 2. Februar 2020 in Weinsberg für ungültig erklärt, weil der Amtsinhaber mehr Wahlplakate aufhängen durfte als sein Herausforderer. Auch war dem Herausforderer damals zunächst untersagt worden, einen Flyer in das Nachrichtenblatt der Stadt einzulegen. Heute ist Birgit Hannemann Bürgermeisterin von Weinsberg.

„Karenzzeit von drei Monaten kontraproduktiv" – was ein SPD-Mann fordert

Die aktuelle Debatte hatte Reinhard Ihle eröffnet. "Ein Unding", so der SPD-Stadtrat zur Verlängerung der bisher üblichen Karenz von acht Wochen auf drei Monate. Parteien sollen an der politischen Willensbildung mitwirken, erinnerte Ihle an den im Grundgesetz festgeschriebenen Parteienauftrag: „Gerade in der jetzigen Zeit, wo Leute für die Demokratie auf die Straße gehen, ist die Karenzzeit von drei Monaten kontraproduktiv."

Warum über das neue Redaktionsstatut nicht öffentlich beraten wird

Ihle brachte für die SPD-Fraktion den Antrag ein, inhaltliche Berichte der Fraktionen bis vier Ausgaben des Stadtanzeigers vor der Wahl zuzulassen. Der Stadtanzeiger erscheint wöchentlich. Reine Termin-Hinweise zu Veranstaltungen sollten bis eine Ausgabe vor der Wahl möglich sein. Ihle nannte als Beispiele Einladungen zu Ortsbegehungen und Infoständen. Im Anschluss an Ihles Vorstoß signalisierten Redner aller Fraktionen, den Antrag der SPD mittragen zu können.

Sönke Brenner, Leiter der Stabsstelle des Oberbürgermeisters, schlug den Fraktionen eine Beratung über das Redaktionsstatut des Stadtanzeigers vor. Dafür gibt es bereits einen Termin. Erste Gespräche dazu soll es im Rahmen des kommenden Verwaltungsausschusses am 5. März im nicht-öffentlichen Teil geben, teilt die Pressestelle der Stadt mit.

Hintergrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit sei, dass auch Verlagsangelegenheiten besprochen würden, erläutert Brenner auf Nachfrage. Bei der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion gab es am Ende eine große Mehrheit. Nur zwei Mitglieder des Gemeinderats enthielten sich.

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