Stimme+
Bad Rappenau

Die Straßenlaternen im Bonfelder Baugebiet Boppengrund II müssen anbleiben

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Noch steht kein einziges Haus, doch im Boppengrund II im Bad Rappenauer Teilort Bonfeld brennen die Laternen. Jede Nacht. Doch das hat seine Gründe.

Noch steht im Boppengrund II kein einziges Haus, die Straßenlaternen brennen trotzdem. Vor allem, um Unfälle zu vermeiden.
Foto: Elfi Hofmann
Noch steht im Boppengrund II kein einziges Haus, die Straßenlaternen brennen trotzdem. Vor allem, um Unfälle zu vermeiden. Foto: Elfi Hofmann  Foto: Hofmann, Elfi

Seit Anfang Oktober ist das Bonfelder Baugebiet Boppengrund II freigegeben. Und direkt hat sich ein Grundstücksbesitzer ans Bauen gemacht. Ansonsten herrscht noch gähnende Leere auf dem Areal. Trotzdem sind die Straßenlaternen rund um die über 60 Grundstücke jede Nacht eingeschaltet. Einige Bonfelder wundern sich darüber, denn eigentlich soll Strom gespart werden.


Mehr zum Thema

Heilbronn
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Gas-Monitor: Menschen in der Region sparen weniger Gas ein


Das Licht muss innerorts anbleiben

Doch so einfach ist die Situation nicht. "Die öffentlichen Straßen sind in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist", erklärt Bad Rappenaus Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder auf Anfrage. Würde sich das Baugebiet außerhalb des Ortes befinden, wäre die Beleuchtung nicht nötig. Aber das 3,65 Hektar große Areal liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage, das Licht muss also anbleiben.

Das hat vor allem versicherungstechnische Gründe. "Wenn ein Unfall passiert, der nachweislich wegen mangelhafter Straßenbeleuchtung zustande gekommen ist, können die Kommunen in Regress genommen werden", sagt Haffelder. Denn sie sind für ausreichende Beleuchtung zuständig. Oder umgangssprachlich ausgedrückt: "Wenn jemand die Böschung runterfährt, weil wir nicht richtig ausgeleuchtet haben, ist die Stadt in der Haftung."

Laternen sollen mehrere Stunden pro Nacht abgeschaltet werden

Wer im Dunkeln im Neubaugebiet unterwegs ist, dem fällt allerdings sofort auf, dass die Straßenlaternen nicht ganz so hell leuchten wie im benachbarten Boppengrund I. Wie lange die noch so strahlen, weiß Erich Haffelder nicht. In einer Sitzung des Gemeinderats hatten sich die Räte mehrheitlich für Energieeinsparungen auch bei der Straßenbeleuchtung ausgesprochen. Die Laternen sollen während der gesamten Betriebszeit im gedimmten Zustand laufen, nicht nur wie bisher von 23 bis 5 Uhr. Außerdem soll die Beleuchtung zwischen 1 und 4 Uhr ganz abgeschaltet werden. Eine Ausnahme wird an Fußgängerüberwegen sowie entlang der Hauptachsen in der Kernstadt und den Ortsteilen gemacht.

Kurzfristig lässt sich das allerdings nicht umsetzen. "Das muss noch genehmigt werden", sagt Erich Haffelder. Die zeitweise Abschaltung liegt in den Händen des Netzbetreibers. Die Stadtverwaltung kann nicht einfach einen Schalter umlegen und das Licht dimmen. Dafür ist eine lichttechnische Berechnung nötig.

Auch im Boppengrund II werden also weiterhin nachts die Straßenlaternen brennen. Zumindest so lange, bis der Betreiber die Entscheidung der Stadträte umgesetzt hat.

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben