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Prozessbeginn vor 20 Jahren
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Fall „Bäcker von Siegelsbach“: Freispruch war für überlebenden Witwer ein Schock

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20 Jahre nach Prozessbeginn erinnert sich der Heilbronner Rechtsanwalt Tobias Göbel an den spektakulären Fall. Das Landgericht Heilbronn habe handwerkliche Fehler begangen.

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Als vor 20 Jahren der Prozess gegen den Bäcker von Siegelsbach begonnen hatte, vertrat der Heilbronner Rechtsanwalt Tobias Göbel in der Nebenklage einen Kunden der Sparkasse in Siegelsbach. Der Mann war damals mit seiner Ehefrau in die Sparkasse gekommen. Der Bäcker hatte kurz zuvor 33.500 Euro geraubt und den Sparkassenmitarbeiter mit dem Griff seiner Pistole so schwer verletzt, dass dieser in Lebensgefahr schwebte.

Der unmaskierte Täter und das Ehepaar kannten sich. Der Täter habe die Zeugen deshalb ausschalten müssen, so Göbel. Der Bäcker ermordete die Frau und verletzte seinen Mandanten mit einem Genickschuss lebensgefährlich. Anwalt Göbel spricht von einem unbedingten Vernichtungswillen. „Wenn man sich den Ablauf und die Kaltblütigkeit anschaut, war dieser Fall herausragend.“

7. Oktober 2004: Vor der Filiale der Sparkasse Kraichgau in Siegelsbach stehen Rettungsfahrzeuge, nachdem dort bei einem Bankraub eine Frau erschossen und zwei Menschen schwer verletzt wurden.
7. Oktober 2004: Vor der Filiale der Sparkasse Kraichgau in Siegelsbach stehen Rettungsfahrzeuge, nachdem dort bei einem Bankraub eine Frau erschossen und zwei Menschen schwer verletzt wurden.  Foto: dpa-Archiv/Landauer

Niederschmetterndes Urteil: Landgericht Heilbronn spricht Bäcker frei

Trotz erdrückender Indizien sprach das Landgericht Heilbronn den Bäcker frei. Die Verteidigung sei damals sehr engagiert gewesen, erklärt Göbel. Die damalige Anwältin des Bäckers, Anke Stiefel-Bechdolf, reagierte auf Anfrage unserer Zeitung nicht.

Für Göbel und seinen Mandanten sei das Urteil niederschmetternd gewesen. „Das Ergebnis war damals vollständig nicht nachvollziehbar.“ Aus seiner Sicht habe das Gericht tiefgreifende handwerkliche Fehler begangen. Es habe jedes einzelne Beweismittel für sich und nicht in seiner Gesamtheit bewertet. Durch Stiefel-Bechdolfs Verteidigung und das Urteil des Landgerichts verließ der Bäcker den Gerichtssaal als freier Mann.

Der Heilbronner Rechtsanwalt Tobias Göbel vertrat damals als Nebenkläger den Mann der ermordeten Kundin.
Foto: Jürgen Kümmerle
Der Heilbronner Rechtsanwalt Tobias Göbel vertrat damals als Nebenkläger den Mann der ermordeten Kundin. Foto: Jürgen Kümmerle  Foto: Kümmerle, Jürgen

Landgericht Stuttgart verurteilt Bäcker zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe

Für den Heilbronner Staatsanwalt Martin Renninger und die Nebenkläger stand fest, dass sie in Revision gehen werden. Der Generalbundesanwalt unterstützte die Revision, der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil. Das passiert eher selten. „Die Aufhebungsquote liegt bei circa fünf Prozent“, sagt Göbel. Und zwar bei Revisionen von Staatsanwaltschaften und Verteidigern. Beim Prozess am Landgericht Stuttgart wird der Bäcker zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Seitdem sitzt der Bäcker von Siegelsbach im Gefängnis.

„Emotional gibt einem ein Urteil ein Gefühl der Gerechtigkeit“, sagt Göbel. Hätte bereits das Landgericht Heilbronn den Bäcker schuldig gesprochen, „hätte das sehr vielen Menschen sehr viel Schmerz und Trauer erspart.“

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