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Windpark Eisenhutsrot

Windräder bei Dörzbach: Mulfingens Hoffnungen im Genehmigungsverfahren enden abrupt

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Mulfingens Wiederstand gegen die Windräder bei Seidelklingen geht weiter. Bürgermeister und Gemeinderäte setzen Hoffnungen auf Planungen des Regionalverbands. Am Tag nach der Sitzung zeigt sich: Die Wirklichkeit hat sie überholt.


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Es ist ein „Wettlauf gegen die Zeit“, wie Bürgermeister Sören Döffinger meint in der Sitzung des Mulfinger Gemeinderats an einem Mittwoch im März. Dabei drückt er dem Regionalverband Heilbronn-Franken die Daumen, der in diesem Rennen gegen das Baurechtsamt des Landratsamt Hohenlohekreis antritt. Der Gewinn ist die Entscheidungsgewalt über zwei von fünf geplanten Windrädern. Der Windpark soll zwischen den Wohnplätzen Heßlachshof und Eisenhutsrot, die zu Dörzbach gehören, und Seidelklingen, der ein Teil Mulfingens ist, gebaut werden. Aus Sicht der Gemeinde liegt der Standort zu nah am Wohnort. Allerdings: Selbst wenn der Regionalverband dieses Rennen gewänne, wäre es gar nicht ausgemacht, dass er sich gegen Windräder an dieser Stelle ausspräche.

Der Wettlauf, das wiederum ist sicher, ist zum Zeitpunkt der Sitzung bereits verloren.

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Vorbescheid für Windräder bei Mulfingen: Planungen des Regionalverbands haben keine Auswirkung mehr

Denn am Morgen danach veröffentlicht das Landratsamt (LRA) ein Dokument, das keinen Zweifel zulässt. Die Windräder dürfen gebaut werden. Dieser „immissionsschutzrechtliche Vorbescheid“ war bereits am 15. Januar ergangen: „Nach Paragraf 35, Absatz 1, Nummer 5 des Baugesetzbuches (BauGB)“ seien die beiden Anlagen EIS 04 und EIS 05 in der geplanten Form „ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben“. Nach geltendem Recht habe man diese Entscheidung so treffen müssen, sagt LRA-Pressesprecherin Pia Schmidt.

Der Regionalverband beschäftigt sich mit exakt dieser Frage schon seit längerem und grundsätzlich: Wo sind Vorrangflächen für Windkraft? 1,8 Prozent des Gebietes müssen als solche ausgewiesen werden – und besagtes Gebiet zwischen Seidelklingen und Eisenhutsrot ist unter dem Namen „KÜN_03_II“ noch Teil dieses Verfahrens.

Blick von ein paar Meter unterhalb der Nabenhöhe von geplanten Windrädern auf Seidelklingen. Links der Bildmitte sollen weitere Windräder entstehen.
Blick von ein paar Meter unterhalb der Nabenhöhe von geplanten Windrädern auf Seidelklingen. Links der Bildmitte sollen weitere Windräder entstehen.  Foto: Götz Greiner

Doch selbst wenn dies überraschenderweise schnell beendet und es kein Vorranggebiet mehr sein würde – es hätte keine Aussagekraft mehr, erklärt Sascha Weisser, Leitender Planer und Stellvertretender Verbandsdirektor: „Die planungsrechtliche Entscheidung nach BauGB greift der Ausweisung eines Vorranggebiets vor und wirkt unseres Erachtens auch über sie hinaus.“ 

Bürgermeister hatte Vorbescheid bereits im Januar

Diesen Vorbescheid kannte Mulfingens Bürgermeister Sören Döffinger schon im Januar. In dem Verfahren zum Antrag auf den Vorbescheid hatte die Gemeinde ihr Einvernehmen mehrfach versagt. Zwar hat das Landratsamt die Gründe als nicht rechtmäßig beurteilt und als kommunale Aufsichtsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

Trotzdem finden sich die Bedenken in den Vorbehalten für den Vorbescheid wieder, „was für die Gemeinde ein Teilerfolg darstellt“, wie Döffinger erklärt. Ihm geht es darum, „Mensch und Tier zu schützen“. Weil die Kraftwerke im rechtlich vorgeschriebenen Abstand zu Siedlungen liegen, führte die Gemeinde vor allem Milan-Horste als Gründe gegen die Windräder an. Der Bürgermeister betont: „Für die Gemeinde Mulfingen gibt es durchaus weiteren Klärungsbedarf.“

Die anderen drei Windräder haben einen solchen „immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid“ bekommen. Weisser hält die Anlagen für möglich, wenn es am Standort und Anlagentyp „keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben“ und die offenen Fachfragen – zum Beispiel zu Naturschutz, Wasserschutz, Luftverkehr und militärischem Radar – gelöst werden. Darum geht es nun im „immissionsschutzrechtlichen (Voll)Genehmigungsverfahren“, wie das LRA schreibt. 

Windpark-Bau: Nur noch zwei Themenbereiche für ersten Abschnitt offen

Die Firma Qualitas Energy plant den Bau der neuen Windräder in zwei Abschnitten. Die Anlagen EIS 01 bis 03 kommen als erste dran. Fragen zur zivilen Luftfahrt und zum Bodenschutz müssten noch geklärt werden, sagt Unternehmenssprecherin Theresa Tolle. „Nach Abschluss dieser Themen sehen wir keine der Genehmigung entgegenstehenden Punkte mehr.“ Für die Anlagen 04 und 05 habe das Unternehmen die Unterlagen eingereicht. Eine „hohe Gutachterauslastung“ sei der Grund, dass die Dokumente zum Artenschutz noch fehlen.

Eine Sondertechnik für die Vogelerkennung sei nicht vorgesehen. Die Anlagen werden demnach „zum Artenschutz in den relevanten Zeiträumen“ abgeschaltet. Die Nachfrage der Redaktion, was das genau bedeutet, konnte die Sprecherin vor den Osterfeiertagen nicht beantworten, weil der Projektleiter in Urlaub gegangen ist. Die Firma erwartet die Genehmigung für Anfang Sommer und rechnet damit, dass der Bescheid für den zweiten im Spätherbst eingeht. Der frühestmögliche Baubeginn könnte – laut Tolle „wohlgemerkt theoretisch“ - im Februar 2027 sein: „mit den Rodungen der betroffenen Waldflächen“.

Finale Bau-Entscheidung bei Windpark-Betreiber noch nicht gefallen

Über die Genehmigungs-Schiene können die Mulfinger wohl nicht mehr auf einen Erfolg hoffen. Einzig ein Rückzieher von Qualitas Energy könnte den Bau noch verhindern. Die Entscheidung werde von vielen Faktoren beeinflusst, sagt Tolle. „Hier spielen die Sonderausschreibungen, politische und gesetzliche Rahmenbedingungen mit hinein, neben den Punkten wie Marktpreise für Komponenten und Dienstleistungen.“ Eine finale Entscheidung könne noch nicht getroffen werden. Und das ist ein Wettlauf, auf den Mulfingen wohl keinen Einfluss mehr hat.

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