Auto rast in Forchtenberg auf Menschenmenge zu: 22-Jähriger verurteilt
Das Kochertal entgeht im Mai vergangenen Jahres nur knapp einer Katastrophe: Ein 22-Jähriger fährt mit zwei Promille in ein Fest. Der Fall kam nun vor das Amtsgericht Künzelsau.
Möglicherweise ist das Kochertal knapp einer Tragödie entgangen. Der Vorgang, der nun vor dem Künzelsauer Amtsgericht verhandelt wurde, hätte schwere Folgen haben können, wie der Unfall am Wochenende in Stuttgart zeigte.
In der Nacht auf den 20. Mai 2024 sei der damals 22-jährige Angeklagte Yannick F., so sagt es die Anklageschrift, in stark betrunkenem Zustand mit seinem Auto in ein Fest im Forchtenberger Ortsteil Schleierhof gefahren. Dabei habe er eine Absperrung umfahren, habe mit etwa 40 Stundenkilometern und unter Betätigung der Lichthupe bewusst auf eine Menschengruppe zugehalten und sei dabei einer Person über den Fuß gefahren, die aber glücklicherweise nicht verletzt wurde.
Gefährliche Fahrt durch Festgelände: Unfallfahrer war betrunken und viel zu schnell
Eine weitere Person, die sich ihm in den Weg stellen wollte, habe er später bei geringer Geschwindigkeit „mit der Motorhaube aufgegabelt“. Diese Person konnte nicht ermittelt werden, auch sie wurde wohl nicht verletzt. Eine erste Verfolgung durch die Polizei musste abgebrochen werden, erst die Verfolgung durch eine zweite Streife führte dazu, dass der Fahrer aufgab und sich stellte.
Was im Saal nicht erwähnt wurde, steht im damaligen Polizeibericht: „Hierbei musste, der Streifenwagen auf rund 185 Stundenkilometer beschleunigt werden, um den Abstand zum Flüchtenden zu wahren.“

Auto fährt in Forchtenberg-Schleierhof durch Menschenmenge: Unfallfahrer schweigt vor Gericht
Bereits vorab hatte der Angeklagte die Taten vollumfänglich eingeräumt. Daher konnte Richterin Katja Kopf auf die Vernehmung der Zeugen verzichten. Der Angeklagte schweigt, sein Verteidiger Felix Schmidt verliest eine abschließende Erklärung: Sein Mandant räume die Vorwürfe ein, habe allerdings nur wenig Erinnerung. Er sei damals in einer Ausnahmesituation gewesen, habe kurz vorher seinen Arbeitsplatz verloren und habe zu dieser Zeit aufgrund einer Verletzung das ärztlich verordnete Opioid Tilidin eingenommen. Tilidin und Alkohol verstärken sich in ihrer Wirkung.
Zusätzlich zum positiven Opiattest, soll der Angeklagte zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurden auch 0,8 Gramm eines Kokaingemischs sichergestellt, sowie eine Axt, die er vorher entwendet hatte. Er sollan diesem Abend mehrfach in Streit verwickelt gewesen sein, sagt der Polizeibericht.
Amtsgericht Künzelsau verurteilt 22-Jährigen nach riskanter Autofahrt: Unfallfahrer will keinen Alkohol mehr trinken
Zugunsten des Angeklagten hat sein Verteidiger Protokolle von Drogen- und Alkoholtests vorgelegt. Sie zeigen, dass sein Mandant seit der Tat weder Drogen noch Alkohol konsumiert hat. Auch habe F. sich selbst versprochen, „nie mehr zu Alkohol zu greifen“. Das ist das Einzige, was er sagt.
„Das Leben ist lang“, bemerkt die Richterin, „und die Gelegenheit häufig“. Außerdem wird ihm zugutegehalten, dass er sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und sich gezielt weiterbildet. Strafrechtlich ist F. kein unbeschriebenes Blatt: Einmal hat er mit Kumpels einen Zigarettenautomaten mit einem Böller gesprengt – die Beute war minimal, der Schaden erheblich. Und er hat Marihuana an andere weitergegeben.
Aufgrund der Alkoholisierung geht das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus – eine Haftstrafe ist trotzdem unumgänglich. Sieben Monate Haft wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer, versuchter Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln, ausgesetzt zur Bewährung, sowie eine Geldauflage von 3600 Euro verhängt Richterin Kopf und bleibt damit unter der Forderung von einem Jahr des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen plädiert. Damit wäre F. nicht vorbestraft gewesen. Seinen Führerschein bekommt er frühestens in drei Monaten wieder.
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