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Widerspruch gegen Strafbefehl
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Nach tödlichem Unfall bei Zweiflingen: Es bleibt bei Fahrverbot für Busfahrerin

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Eine Busfahrerin hofft vergeblich auf ein milderes Urteil, nachdem sie vor einem Jahr im Winter ein schreckliches Unglück bei Zweiflingen verursacht hatte.

Von Renate Väisänen

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Anfang Dezember 2023 kam es auf der Landstraße 1050 zu einem folgenschweren Unfall: Eine 35-jährige Busfahrerin verlor bei einer Leerfahrt auf der abschüssigen Straße zwischen Friedrichsruhe und Zweiflingen auf vereister Fahrbahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo sie frontal mit einem Kleinwagen zusammenstieß. Die 57-jährige Autofahrerin wurde aus ihrem Fahrzeug geschleudert und starb aufgrund ihrer schweren Verletzungen noch am Unfallort.

Wegen fahrlässiger Tötung erhielt die Busfahrerin einen Strafbefehl: Ihre nicht angepasste Fahrweise mit einer Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern auf eisglatter, abschüssiger Fahrbahn sei die Hauptursache für den Unfall gewesen. Die 35-Jährige sollte 150 Tagessätze Geldstrafe zahlen und ein Fahrverbot von drei Monaten akzeptieren.


Tödlicher Unfall auf Blitzeis: Warum Busfahrerin besser aufpassen muss als Autofahrerin

Dem Strafbefehl hat die Frau widersprochen, weshalb die Sache nun vor dem Amtsgericht Öhringen verhandelt wurde. Gleich zu Beginn hakt der Strafrichter nach, welchen Zweck die Frau mit dem Einspruch verfolge. Bei einem Strafbefehl werde davon ausgegangen, dass die Beschuldigte die Tat gestehe. Zeige sie sich vor Gericht nicht geständig, müsse sie in der gleichen Sache mit einem weitaus höheren Urteil rechnen.

„Was soll an der Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometer weniger ordnungsgemäß gewesen sein als die 65 Stundenkilometer, mit welcher die Unfallgegnerin unterwegs war?“, hält ihr Strafverteidiger dem entgegen. Hier seien zwei völlig unterschiedliche Fahrzeuge im Spiel gewesen: Ein Linienbus könne ganz andere Kräfte entwickeln als ein Kleinwagen, entgegnet die Staatsanwältin. Eine Busfahrerin müsse daher grundsätzlich vorsichtiger fahren. „Normalerweise werden in solchen Fällen 180 Tagessätze und sechs Monate Fahrverbot verhängt“, fügt die Anklagevertreterin hinzu.

Daraufhin bittet der Strafverteidiger, sich mit seiner Mandantin besprechen zu dürfen. Überzeugen kann er jedoch die Frau nicht, den Einspruch zurückzunehmen. „Meine Mandantin konnte an dieser Stelle nicht mit Blitzeis rechnen“, schildert er ihre Sicht der Dinge. Sie sei an jenem Tag schon länger unterwegs gewesen und habe bis dahin alle Strecken ohne Probleme befahren können. Nach dem Kreisverkehr in Friedrichsruhe sei der Bus jedoch plötzlich unvorhersehbar ins Rutschen geraten.

Verhandlung in Öhringen: Richter sieht keinen Grund, die Strafe zu verringern

Dass der Unfall für sie nicht vorhersehbar gewesen sei, bedeute nicht, dass seine Mandantin nicht durch den Tod der Frau zutiefst betroffen sei. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sei jedoch trotzdem nicht gerechtfertigt, lautet die Einlassung durch den Strafverteidiger. Der Vorsitzende Richter folgt dieser Argumentation allerdings nicht: „Nachdem Sie schon nach dem Kreisverkehr ins Rutschen gekommen sind, frage ich mich, wie Sie den Unfall, der sich erst 300 Meter weiter ereignete, nicht vorhersehen konnten.“ Er gibt der Angeklagten eine letzte Chance, den Einspruch zurückzunehmen, bevor er ein möglicherweise härteres Urteil fällen müsse.

Nach erneutem Austausch zwischen der Angeklagten und ihrem Verteidiger nimmt sie den Einspruch zurück. Auch die Staatsanwältin ist einverstanden. Die Busfahrerin muss daraufhin gleich ihren Führerschein abgeben, da der Strafbefehl jetzt rechtskräftig ist.

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