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Hochdefizitäres Diak-Klinikum in Hall: Verhindert Amt Übernahme durch Kreis und SRH?

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Der Landkreis Schwäbisch Hall soll alleiniger Träger des hochdefizitären Diak-Krankenhauses in Schwäbisch Hall werden, heißt es in Medienberichten. Grund seien demnach Kartell-Fragen – doch das ist unwahrscheinlich.

Steht das Kartellamt der gemeinsamen Übernahme des Diaks durch Kreis Hall und SRH im Weg? Das ist unwahrscheinlich.
Steht das Kartellamt der gemeinsamen Übernahme des Diaks durch Kreis Hall und SRH im Weg? Das ist unwahrscheinlich.  Foto: Götz Greiner

Was sich in den vergangenen Wochen angedeutet hat, soll laut Medienberichten Realität werden: Der Landkreis Schwäbisch Hall übernimmt das Diak-Klinikum alleine. Die Verhandlungen mit dem Krankenhaus-Träger SRH aus Heidelberg liegen demnach auf Eis - zumindest zunächst. Zuerst berichteten am Dienstag der SWR und das Haller Tagblatt auf ihren Internet-Portalen.

Diak-Übernahme in Schwäbisch Hall: Sprecher des Kartellamts äußert sich

Neben den offenkundigen Unstimmigkeiten zwischen den Verhandlungspartnern werden nun als ausschlaggebender Grund kartellrechtliche Fragen genannt. Demnach dauere die Prüfung zu lange, denn das Krankenhaus soll zum 1. Januar den Besitzer wechseln. Doch beim Bundeskartellamt ist keine Anmeldung für ein solches Verfahren eingegangen, sagt Kay Weidner, Sprecher des Amtes – dementsprechend gebe es auch noch kein Ergebnis. 

Weder der Landkreis, noch die SRH äußern sich zu den Behauptungen, beide mit Hinweis auf die für die Verhandlungen vereinbarte Verschwiegenheitspflicht. Von Martin Kussler, Sprecher der SRH-Holding, heißt es nur: "Die SRH hat sich nicht zurückgezogen". Larissa Massorz von der Pressestelle des Landkreises Schwäbisch Hall verweist auf die Kreistagssitzung am 17. Dezember, bei der die Diak-Verhandlungen öffentlich behandelt werden.

Bei Übernahmen von Unternehmen ist es üblich, dass die Beteiligten eine Voranfrage beim Kartellamt stellen. Womöglich haben die Verhandler bei der Diak-Übernahme dieses getan. Dass das Bundeskartellamt eine derartig deutliche Absage auf eine solche Voranfrage erteilt hat, ist unwahrscheinlich. Allen voran, weil die vor wenigen Wochen beschlossene Krankenhausreform eine Ausnahme im Kartellrecht vorsieht. Prominenz hatte diese Ausnahme bei der Fusion der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim bekommen. Im Sommer hatte das Bundeskartellamt diesen Zusammenschluss untersagt. Doch nachdem die Klinik-Reform nun Gesetz wird, können die beiden Kliniken fusionieren: Die Reform legt fest, dass dabei keine kartellrechtliche Prüfung nötig ist. Allein das Bundesland muss zustimmen. 

Warum sich das Diakonie-Werk von seinen Krankenhäusern trennen möchte

Der bisherige Betreiber des Diak, das freigemeinnützig tätige Diakonie-Werk Diakoneo, versucht derzeit seine Krankenhäuser wegen wirtschaftlicher Probleme so rasch wie möglich loswerden - auch das Diak in Schwäbisch Hall. Der Betrieb des Diak ist hochdefizitär, die weiteren Bauabschnitte des vorgesehenen Neubaus werden noch einmal Abermillionen kosten. Deshalb laufen seit Monaten Verhandlungen zwischen Diakoneo und einer Bietergemeinschaft, die aus der SRH Holding und dem Landkreis Schwäbisch Hall besteht. Anfänglich war auch der private Träger Sana im Rennen.

Das Krankenhaus hat eine lange evangelische Tradition, vor fast 140 Jahren wurde es als Haus von Diakonissen gegründet und ist seither in Händen diakonischer Einrichtungen. Der künftige Träger des Haller Krankenhauses wird Geld von kirchlichen Einrichtungen bekommen. Laut dem SWR-Bericht wird Diakoneo 25 Millionen Euro geben - die evangelische Landeskirche, die in Person des Heilbronner Prälats Ralf Albrecht am Verhandlungstisch sitzt, und das evangelische Diakoniewerk 10 Millionen Euro. Dan Peter, Sprecher der Landeskirche, gibt wegen der Vertraulichkeit der Verhandlungen keine Höhe des Beitrags an. Das Geld stamme, so zitiert Peter den Prälaten Albrecht, zum Teil aus Krediten und komme aus dem Diakonischen Fonds. Der besteht aus Rücklagen diakonischer Einrichtungen und aus Zuschüssen der Landeskirche - und somit zum Teil aus Kirchensteuer-Beiträgen. Die Kirche befürworte eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft des Haller Krankenhauses, "und - so kartellrechtlich möglich, gemeinsam mit der SRH".

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