Sexuelle Belästigung bei Firmenfeier in Hohenlohe? Vorwürfe gegen Vorstandsmitglied
Bei einer Firmenfeier eines Unternehmens im Hohenlohekreis soll es zu einer Straftat gekommen sein. Eine Frau wirft einem Vorstandsmitglied sexuelle Belästigung vor. Der Mann äußert sich nicht dazu.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Vorstandsmitglied eines Unternehmens im Hohenlohekreis wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Eine 31 Jahre alte Mitarbeiterin hat die Führungskraft nach einer Firmenfeier angezeigt. Der von ihr beschuldigte Vorgesetzte äußert sich nicht zu den Vorwürfen.
Die angezeigte Tat ereignet sich im Dezember 2023 im Rahmen einer Weihnachtsfeier. „Es soll neben verbalen Anzüglichkeiten zu einer wissentlich gegen den Willen der Frau erfolgten Umarmung gekommen sein“, teilt ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen dauerten an.
Noch steht nicht zweifelsfrei fest, was sich zugetragen hat. Nach Angaben der Mitarbeiterin soll der Mann sie während der Feier gefragt haben, ob sie mit zu ihm komme, um Sex zu haben. Sie habe das entschieden abgelehnt und sich von ihm entfernt. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung soll der Mann ihr immer wieder nachgestellt haben. Er soll sie beim Tanzen von hinten fest umschlungen haben. Sie habe sich gewehrt und sei von der Tanzfläche gegangen. Zu einem anderen Zeitpunkt soll er mit beiden Händen ihr Gesicht umfasst und einen Kuss von ihr gewollt haben.
Mitarbeiterin wirft Vorstandsmitglied einer Hohenloher Firma sexuelle Belästigung vor
Nach der Feier berichtet die Frau dem Vorstand von dem Vorfall. „Wir haben nach der Beschwerde der Mitarbeiterin alles getan, um die Behauptungen umfassend aufzuklären“, teilt die Geschäftsleitung auf Stimme-Anfrage schriftlich mit. Die Beteiligten treffen sich zu Gesprächen. Dabei soll die beschuldigte Führungskraft sich zum Geschehen geäußert haben. Eine Einsicht in ein Fehlverhalten erkennt die Mitarbeiterin nach eigenen Angaben nicht. „Er sah gar nicht das Machtgefälle“, kritisiert sie. Der Frau ist die Reaktion zu wenig. „Ich litt unter der Situation.“ Das Geschehen anzusprechen, sei für sie ein großer Schritt gewesen. Sie erwarte, dass mehr Konsequenzen gezogen werden, die verhindern, dass sich derartige Vorfälle wiederholen. Sie erstattet Strafanzeige und informiert die Beteiligten darüber.
Im Folgenden fühlt sich die Mitarbeiterin im Unternehmen geschnitten, wie sie berichtet. Sie sei von Führungskräften nicht mehr gegrüßt worden. Man habe sie von Meetings ausgeschlossen. Eine weitere Zusammenarbeit scheint unmöglich. Beide Parteien verhandeln, wie sie das Arbeitsverhältnis beenden. Einigen können sie sich nicht. Die Mitarbeiterin wird zunächst freigestellt und erhält dann die Kündigung. Die ist nun Gegenstand einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
Mitarbeiterin erhält Kündigung: Ende der Auseinandersetzung noch nicht abzusehen
„Meine Mandantin wollte eine Kulturänderung im Unternehmen herbeiführen“, sagt Rechtsanwalt Harald Treiber, der die Mitarbeiterin vertritt. Was passiert sei, solle nicht unter den Teppich gekehrt werden, erklärt die 31-Jährige. Es gehe ihr nicht darum, dem Unternehmen zu schaden.
Das stellt die Geschäftsführung anders dar. Der Anwalt der Mitarbeiterin habe eine hohe Geldsumme verlangt und unverblümt schriftlich damit gedroht, die Vorgänge öffentlich zu machen, sollte die Forderung nicht erfüllt werden. Dem widerspricht Anwalt Treiber. Der Mandantin gehe es nicht ums Geld. Sie habe einen „nennenswerten Geldbetrag“ abgelehnt. Sie sei sogar bereitgewesen, eine Schweigevereinbarung zu unterschreiben. Dies habe das Unternehmen als Drohung aufgefasst. Dass sich die Parteien nicht einigen konnten, habe einzig und allein daran gelegen, dass die Mandantin nicht bereit ist, den Strafantrag gegen das Vorstandsmitglied zurückzuziehen.
Die Staatsanwaltschaft ist über die Vorgänge und Schriftwechsel zwischen den Parteien informiert, teilt ein Sprecher mit. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, sei offen. Rechtsanwalt Treiber rechnet damit, dass noch dieses Jahr Anklage wegen sexueller Belästigung erhoben wird.