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Warnung vor pädophilen Nachbarn: LKA betreut rückfallgefährdete Sexualstraftäter

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Wie weitere Taten von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verhindern? In Öhringen wurde eine Familie nun vor einem Pädophilen gewarnt. LKA-Zahlen zeigen: Ganz selten kommt das nicht vor. 


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Ziel ist, neue Straftaten zu vermeiden und mögliche Opfer zu schützen: Dafür gibt es beim Landeskriminalamt Stuttgart ein Konzept. Es hat den Namen GZS KURS. Diese Konzeption gibt es bereits seit April 2010, also seit fast 16 Jahren. Geleitet wurde sie in der Anfangszeit von Frank Spitzmüller, heute Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn. Ein aktueller Fall in Öhringen, bei dem eine Familie gewarnt wird, hat nun ein Schlaglicht auf diese Konzeption geworfen.

Die ganz genaue Zahl will das Landeskriminalamt in Stuttgart nicht nennen. Nur so viel: Im Zuständigkeitsbereich des LKA wird eine Personenzahl im mittleren dreistelligen Bereich betreut, die zu den rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zählen. Dazu kommen knapp ein Dutzend Menschen, die eine sogenannte Fußfessel tragen. Im Präsidiumsbereich Heilbronn sind 29 Probanden im Programm, zwei davon mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung.

Zentralstelle soll weitere Taten von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verhindern

Ziel von GZS KURS ist, die Expertise von Polizei, Justiz und Sozialwesen zu bündeln, um hochgefährliche Sexualstraftäter und -täterinnen nach der Haftentlassung engmaschig zu überwachen und das Rückfallrisiko substanziell zu senken. Der Personalaufwand dafür sei enorm, sagt Jürgen Glodek, Sprecher beim LKA. „Aber im Sinne des Opferschutzes machen wir das gerne.“ Glodek war beim Aufbau von GZS KURS Stellvertreter von Spitzmüller.

Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Gut. Dem gegenüber steht die Bemühung, Verbrechen zu verhindern. Und zwar indem man mögliche Opfer warnt. Und rückfallgefährdete Straftäter möglichst nicht in neue Versuchung führt. Dafür gibt es beispielsweise die Auflagen, die den entlassenen Straftätern verbieten, sich in der Nähe von Kindergärten aufzuhalten oder Messer zu tragen.

Wirkt das Programm gegen rückfallgefährdete Sexualstraftäter?

Ob GZS KURS wirkt? Schwer zu sagen. Denn Verbrechen, die nicht verübt werden, können statistisch nicht erfasst werden. Ein Indikator aber ist: „Wir haben eine extrem geringe Rückfallquote“, sagt Glodek.

GZS KURS ist keine Erfindung Baden-Württembergs. Ähnliche Konzepte, wenn auch unter anderem Namen, gibt es auch in anderen Bundesländern. In Bayern beispielsweise heißt das Programm Visir.

Was regelt GZS KURS? Grundlage ist die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innen-, Justiz- und Sozialministeriums. Diese ressortübergreifende Konzeption definiert den Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern, die ihre Haftstrafe vollständig verbüßt haben, nach ihrer Entlassung der Führungsaufsicht unterstehen und von der zuständigen Staatsanwaltschaft als Risikoproband oder Risikoprobandin eingestuft sind.

Programm gegen Sexualstraftäter: „Rückfallgefahr verringern“

Das KURS-Programm kommt bei Personen zum Tragen, die zu einer im Paragraf 181b Strafgesetzbuch enthaltenen Sexualstraftat verurteilt wurden und diesbezüglich eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr voll verbüßt haben. Eine solche Haftstrafe wird beispielsweise bei Delikten wie Vergewaltigungen oder sexueller Nötigung verhängt. Zwei Jahre Haft ohne Bewährung bekäme beispielsweise ein Täter, der sein Enkelkind sexuell missbraucht hat.


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Das Team der GZS KURS setzt sich aus Vertretern von Justiz und Polizei zusammen und kooperiert eng mit den KURS-Fachkoordinatoren der regionalen Polizeipräsidien. In eng getakteten und behördenübergreifenden Fall­konferenzen werden risikoreduzierende Maßnahmen abgestimmt – darunter auch die elektronische Aufenthalts­überwachung, umgangssprachlich als elektronische Fußfessel bezeichnet.

Lisa Schröder, Sprecherin beim LKA Stuttgart, betont: „Oberstes Ziel ist es, die Rückfallgefahr bei dieser Personengruppe zu verringern und die Bevölkerung umfassend zu schützen.“

Sexualstraftäter müssen regelmäßige Termine bei der Kripo wahrnehmen

Konkret geschieht das, indem die Risikoprobanden regelmäßig Termine bei der Kriminalpolizei, also den Fachkoordinatoren KURS, wahrnehmen müssen. Weiter erfolgt oftmals eine therapeutische Anbindung an die forensischen Ambulanzen, um beispielsweise Rückfallvermeidungsstrategien zu erarbeiten.

Dazu kommen feste monatliche Termine bei der Bewährungshilfe. Lisa Schröder erklärt: Werden diese Termine nicht wahrgenommen, liegt im Regelfall ein Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor. Dem folgen Konsequenzen. Das übernehmen die Führungsaufsichtsstellen, die bei den Landgerichten angegliedert sind.

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