Auf A6-Rastplatz gestrandet: Wie Schwertransporter eine Genehmigung erhalten
Einem Schwertransport wurde die Weiterfahrt untersagt. Seit 23. März steht er auf einem A6-Rastplatz bei Kirchberg/Jagst. Wie Speditionen an eine Genehmigung zum Transport großer und schwerer Lasten kommen.
Ein Schwerlasttransporter steht seit dem 23. März auf dem Rastplatz Reußenberg bei Kirchberg/Jagst (Stand: 10. April), die Weiterfahrt wurde wegen fehlender Genehmigungen untersagt. Doch bis diese eingeholt sind, kann es noch länger dauern. Denn bei einem Genehmigungsverfahren sind mitunter zahlreiche Behörden involviert.
Fehlende Genehmigung stoppt Schwertransport auf der A6 in Hohenlohe
„Es gibt eigentlich nicht nur in Deutschland, sondern europaweit einheitliche Regelungen für Schwertransporte“, sagt Andrea Marongiu, Geschäftsführer vom Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL). Egal woher das Unternehmen kommt, dem der Lkw gehört: Solange es in Europa ansässig sei, müsste es die Vorgaben und Regelungen kennen. Wichtig: Der Antrag für eine Genehmigung müsse immer gestellt und der Bescheid vorliegend sein, bevor der Transporter seine Reise antritt. „Da wurde die eigene Arbeit nicht gemacht“, beurteilt Marongiu die Situation.

Werden die gängigen Maße, die in Europa gelten, überschritten, muss ein Schwertransport genehmigt werden. Es gibt verschiedene Voraussetzungen und Arten des Schwertransports und der Genehmigung, in der Regel aber ist eine Genehmigung dann nötig, wenn das transportierte Gut besonders groß oder schwer ist.
Gewisse Normwerte überschreiten? Das ist etwa der Fall, wenn Lastwagen samt Ladung höher als vier, länger als 18,75 und breiter als 2,55 Meter ist. Oder wenn das Gewicht von 40 Tonnen überschritten wird, so Andrea Marongiu. In der Regel dauert es vom Antrag bis zum Bescheid nicht länger als 14 Tage.
Schwertransporter brauchen Genehmigung: Schutz von Infrastruktur und Verkehr
Der Grund für so eine Genehmigung ist einfach. Es geht darum, andere Verkehrsteilnehmer und die Infrastruktur zu schützen. Die Behörden können auch über Auflagen entscheiden, beispielsweise ob Begleitfahrzeuge mit dabei sein müssen, sagt der VSL-Geschäftsführer. Außerdem sei je nach Fahrtweg entweder das Landratsamt oder die Autobahn GmbH zuständig für die Bearbeitung des Antrags.
Es gibt auch verschiedenste Sonderfälle, wie der Transport eines U-Boots nach Sinsheim zeigt. „Bei solchen Großprojekten kann es Monate dauern, bis der abschließende Bescheid vorliegt“, sagt Andrea Marongiu.
Das liegt daran, dass viele Stellen in den Prozess involviert seien, Bereiche gesperrt werden müssen oder die Route sehr komplex ist. Der geplante Fahrweg kann von den Unternehmen vorgeschlagen oder über die Antragswebsite VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) berechnet werden.
Im konkreten Fall, den Laster auf dem A6-Rastplatz Reußenberg betreffend, kann es also noch etwas dauern, bis eine Lösung gefunden ist. Laut Polizei Aalen ist die Spedition nun in der Pflicht. Von Vorteil wäre laut Marongiu, wenn das Unternehmen vor Ort ansässig wäre, um mit den zuständigen Stellen in Kontakt zu treten.
Schwertransporter: So läuft ein Antragsverfahren über VEMAGS ab
Auf dem Onlineportal VEMAGS können Unternehmen einen Antrag für einen Schwertransport stellen. Dafür ist vorab eine Registrierung notwendig, die von den zuständigen Behörden freigeschaltet werden muss. Danach kann das Antragsformular online ausgefüllt werden, unter anderem wird durch das System selbst – nach Eingabe der relevanten Daten – eine sinnvolle Routenplanung übernommen.
Weitere Formulare wie beispielsweise eine Haftungserklärung können ebenso hinterlegt werden. Nachdem alles eingetragen ist, kann der Antrag abgeschickt werden.
Der Antrag geht als nächstes bei der zuständigen Behörde ein. Diese leitet, wenn notwendig, die Anhörung verschiedener anderer Stellen ein – wie etwa der Polizei. Wenn diese ihr Prüfverfahren abgeschlossen haben, erhält der Antragsteller einen Bescheid, den der Fahrer des Transporters während der Fahrt bei sich haben muss.
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