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Behörden warnen Nachbarn in Öhringen vor Pädophilem: Das sagen Datenschützer

  
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Damit entlassene Sexualstraftäter nicht erneut die Allgemeinheit gefährden, gibt es ein Schutzkonzept. In Öhringen wurden Nachbarn vor einem rückfallgefährdeten Pädophilen gewarnt. Was die obersten Datenschützer im Land dazu sagen. 


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Rückfallgefährdete Sexualstraftäter werden mit einem speziellen Programm (GZS KURS) engmaschig überwacht. Zum Konzept, das weitere Straftaten verhindern will, gehört auch, dass die Umgebung des verurteilten und entlassenen und als rückfallgefährdet beurteilten Straftäters gewarnt wird. So geschehen in Öhringen.

Was aber sagen Datenschützer zu GZS KURS? Cagdas Karakurt ist Sprecher der Koordinierungsstelle beim Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI).

Herr Karakurt, waren die Datenschützer eingebunden in die Entwicklung des Konzepts, das seit 1. April 2010 Anwendung findet?

Cagdas Karakurt: Ja, der LfDI Baden-Württemberg war sowohl 2010 als auch beim Neuerlass der Verwaltungsvorschrift im Jahr 2020 beteiligt.

Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter: Datenschützer sind keine Beschwerden bekannt

Und was sagen Sie als Datenschützer zu dem Konzept?

Karakurt: Wir hatten gegen die Verwaltungsvorschrift KURS selbst keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken. Zielsetzung der Konzeption ist insbesondere der Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten durch Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern mit erhöhter Rückfallwahrscheinlichkeit. Hierzu beinhaltet die Konzeption eine Vielzahl von Maßnahmen, die wiederum unterschiedliche Rechtsregime tangieren.


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Was muss aus Ihrer Sicht dringend beachtet werden?

Karakurt: Wesentlich ist, dass jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich legitimiert ist. So ist beispielsweise die Gefährdetenansprache in Paragraf 29 des Polizeigesetzes geregelt.

Wo sehen Sie Gefahren von GSZ KURS?

Karakurt: Beschwerden im Zusammenhang mit dem GZS KURS sind uns aus den letzten Jahren nicht bekannt.

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