Nach Tod von Kind in Niedernhall: Wann greift das Jugendstrafrecht?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 18-Jährigen wegen Totschlags. Er soll in Niedernhall einen Zwölfjährigen überfahren haben. Sollte Anklage erhoben werden, ist eine Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht möglich. Worin die Unterschiede liegen.
Ein 18-Jähriger überfährt einen zwölfjährigen Jungen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, Außenstelle Schwäbisch Hall, ermittelt gegen den 18-Jährigen wegen Totschlags. Der 18-Jährige soll den Zwölfjährigen nach einem Streit mit Absicht überfahren haben. Sollte der 18-Jährige, der sich seit Freitag in Untersuchungshaft befindet, angeklagt werden, kommt dann Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung?
Nach Tat von Niedernhall: Psychiatrischer Gutachter beurteilt Reife eines Angeklagten
Das Jugendstrafrecht gilt für Personen, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahren alt sind. Doch ob für einen 18-Jährigen, der eigentlich volljährig ist, Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht herangezogen wird, das hängt letztlich vom psychiatrischen Gutachter ab, der die geistige Reife eines Angeklagten beurteilt. Konnte der junge Mensch die Tragweite seiner Entscheidung beurteilen und die Konsequenzen erkennen? Das ist eine wichtige Frage für den Gutachter. Das gilt für Angeklagte zwischen 18 und 20 Jahren. Ab dem 21. Lebensjahr gilt grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht.
Jugendstrafrecht hat andere Zielsetzung als Erwachsenenstrafrecht
Was unterscheidet das Jugend- vom Erwachsenenstrafrecht, abgesehen von einem geringeren Strafrahmen? Ganz wesentlich ist die Zielsetzung. Während das Erwachsenenstrafrecht auf die Bestrafung fokussiert ist und die Strafe als Abschreckung dienen soll, geht es im Jugendstrafrecht darum, den jungen Menschen zu erziehen. Es geht um die Resozialisierung des straffällig gewordenen jungen Menschen.
Die vom Gericht verhängten Sanktionen sollen den jungen Menschen unterstützen und verhindern, dass er in Zukunft wieder eine Straftat begeht. Zu den verhängten Sanktionen gehören in solchen Fällen Anti-Gewalt-Trainings oder Sozialstunden bei geringfügigen Delikten. Auch Zuchtmittel wie Auflagen oder Jugendarrest, das ist ein kurzfristiger Freiheitsentzug, können angeordnet werden.
Bei schwerwiegenden Straftaten wird eine Jugendstrafe verhängt, die ebenfalls erzieherisch wirken soll und in einer Jugendstrafanstalt verbüßt wird.

Sollte Anklage erhoben werden: Im Jugendstrafrecht begleiten Gerichtshelfer das Verfahren
Auch das Strafverfahren im Jugendstrafrecht unterscheidet sich: So begleitet die Jugendgerichtshilfe das Verfahren. Die Jugendgerichtshelfer schreiben Berichte über die familiären Hintergründe und die Entwicklung des Jugendlichen. Das soll helfen, dass das Gericht die passende Entscheidung trifft.
Über weite Teile der Verhandlung wird zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen. So soll der junge Mensch geschützt werden, um ihm nach Verbüßung seiner Strafe eine zweite Chance zu ermöglichen.


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