Warum der 18-Jährige nach der Tat von Niedernhall in Untersuchungshaft sitzt
Am Donnerstag soll ein 18-Jähriger mit einem Auto einen Jungen in Niedernhall überfahren haben. Der Zwölfjährige starb an den Folgen seiner Verletzungen. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Eine Staatsanwältin erklärt, weshalb.
Warum sitzt der 18-Jährige, der in Niedernhall einen Zwölfjährigen totgefahren haben soll, in Untersuchungshaft? Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall erklärt, kann Untersuchungshaft dann angeordnet werden, wenn jemand dringend tatverdächtig ist. Außerdem muss es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung im Gerichtsprozess kommen.
18-Jähriger nach Tat von Niedernhall in U-Haft – Fluchtgefahr als Haftgrund
Doch das alleine reicht nicht. Die Staatsanwältin erklärt, dass ein Haftgrund vorliegen muss. Dazu gehören Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Außerdem die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger Beweismittel vernichtet, unterdrückt oder fälscht. Oder, dass er auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige einwirkt oder jemand anders damit beauftragt, jemanden aus dieser Gruppe einzuschüchtern. Dies seien im Niedernhaller Fall die Haftgründe, erklärt die Sprecherin. Außerdem bestehe im Hinblick darauf, was dem Tatverdächtigen vorgeworfen wird und welche Strafe ihn erwarte, Fluchtgefahr.
Die Gefahr, dass er eine ähnliche Tat erneut begeht, sei untergeordnet. Die Untersuchungshaft müsse als verhältnismäßig zur Tat eingestuft werden.