Windräder in Weißbach blinken vorerst weiter
Eigentlich sollten die roten Lichter am Windpark Weißbach nur noch bei Bedarf leuchten, doch die Umsetzung verzögert sich. Offenbar spielen Lieferschwierigkeiten eine Rolle.

Windräder sind Hindernisse für den Flugverkehr. Damit es nachts zu keinen Zusammenstößen kommt, sind die Anlagen mit rot blinkenden Lichtern versehen. In der Fachsprache nennt sich das Nachtkennzeichnung oder auch Befeuerung. Gerade diese Blinklichter sind es, die von Menschen mit direktem Blick auf einen Windpark als störend empfunden werden. Inzwischen gibt es deshalb die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK).
Dafür wird ein System installiert, das technisch in der Lage ist, Flugzeuge oder andere Flugobjekte in einem bestimmten Radius zu erkennen und die Blinklichter eben nur dann zu aktivieren. Die restliche Zeit sind die Anlagen unbeleuchtet. Dadurch soll die Belastung der Menschen durch das Blinken reduziert werden und man erhofft sich eine höhere Akzeptanz von Windparks.
Der Gesetzgeber hat Betreiber von Windkraftanlagen im Energiesammelgesetz von 2018 dazu verpflichtet, diese Technik an bestehenden Windrädern nachzurüsten und an Neubauten direkt vorzusehen, wie das etwa beim Langenburger Windpark der Fall ist. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Stand jetzt alle Windräder bis auf wenige Ausnahmen mit entsprechenden Systemen ausgerüstet sein. In Weißbach jedoch zieht sich das Ganze hin - obwohl das Blinken eigentlich schon längst ein Ende haben sollte.
In einer Pressemitteilung hatte der Betreiber, die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH aus Niedernhall, im Juli 2021 verkündet: "Im Windpark Weißbach, dem im Bau befindlichen Windpark Bretzfeld-Obersulm sowie in weiteren Windparks des Bürgerwindparks Hohenlohe soll künftig nachts nichts mehr blinken." Für hohe fünfstellige Beträge je Windpark sei die BNK beauftragt. Die Nachrüstung erfolge voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 und gehe dann in Betrieb. Das wäre vor einem Jahr gewesen.
Funktionalität unter Beweis gestellt
Auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte Benjamin Friedle, Geschäftsführer beim Bürgerwindpark Hohenlohe, damals: Nachdem die ersten Hersteller die sogenannte Baumusterprüfung bestanden und somit die grundsätzliche Funktionalität ihrer Systeme unter Beweis gestellt haben, habe man für alle Windparks entsprechende Verträge abgeschlossen und bestellt. "Anschließend haben wir den ersten Teil des Genehmigungsprozesses durchlaufen, bei dem die Funktionsfähigkeit nochmals im Einzelfall nachgewiesen werden muss."
Hier müssen laut Friedle sowohl das Regierungspräsidium Stuttgart als auch das Landratsamt tätig werden. Schließlich habe man dann auf die Steuerung und die Transponder lange warten müssen, so Friedle weiter. Der Transponder ist dafür zuständig, Funksignale zu empfangen und abzugeben und ist damit unverzichtbar für die Funktion des Systems.
Woran lag es aber nun, dass die Technik nicht beim Bürgerwindpark ankam? Grund dafür, so Friedle, seien vor allem Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern. Hinzu käme, dass "mit lange unklaren politischen Vorgaben und unklaren Prozessen eine sehr kleine Branche im damaligen Prototypenstatus sofort mit einer vollen Nachrüstung aller Windenergieanlagen in Deutschland beauftragt" wurde. Da seien Verzögerungen vorprogrammiert gewesen, weil die Kapazitäten bei den Herstellerfirmen nicht so schnell wie der Bedarf erhöht werden konnten. Das geht auch aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor, die aufgrund bürokratischer wie technischer Verzögerungen die Frist für die Umrüstung verlängert hatte und auch die Corona-Pandemie als einen Punkt aufführt.
Räder blinken wohl noch das ganze Jahr
Inzwischen wurde das System im Windpark Weißbach vollständig installiert und die Betriebsbereitschaft angezeigt, bestätigt Friedle auf erneute Nachfrage der Redaktion. Allerdings dürfe das System damit noch lange nicht in Betrieb gehen. "Aktuell sieht der Zeitplan eine Befliegung mit Test im August 2023 vor, das Zertifikat hierüber soll bis Oktober 2023 ausgestellt werden. Anschließend muss eine Betriebsfreigabe durch die Luftverkehrsbehörden erfolgen." Demnach gehe man von Seiten des Bürgerwindparks davon aus, dass die fünf Windräder in Weißbach mindestens noch dieses Jahr nachts vollständig beleuchtet sein werden.
Außerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten gilt die Pflicht für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ab einer Anlagen-Höhe von 100 Metern, innerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten ab 150 Metern. Von der Pflicht befreit sind unter anderem Windräder, deren EEG-Förderung bereits ausgelaufen ist oder in Kürze ausläuft. Im Einzelfall sind auch für kleine Windparks Ausnahmen möglich, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist. In einigen Fällen ist aufgrund der Flugsicherheit keine Abschaltung zulässig.
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