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Weingut Weibler kann weiter wachsen

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Die Gebrüder Weibler aus Bretzfeld-Siebeneich wollen eine Lager- und Gerätehalle in eine Markt- und Festhalle umwandeln, um mehr Veranstaltungen anzubieten. Das Planwerk liegt nun öffentlich aus.

Die Gebrüder Weibler wollen weiter wachsen. Deshalb haben sie schon 2015 einen Bauantrag eingereicht, um eine Lager- und Gerätehalle, in der schon jetzt diverse Feste veranstaltet wurden, in eine Markt- und Festhalle umzuwandeln. Im Vorfeld der jüngsten Gemeinderatssitzung in Bretzfeld war das Vorhaben immer wieder thematisiert worden, zuletzt mit Landratsamt und Regionalverband. Der stimmte nun einer Verlegung des Grünzugs zu und machte damit den Weg frei für den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Dafür war nun der Gemeinderat zuständig.


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In der Beratungsunterlage für den Aufstellungsbeschluss heißt es: „Der Antragsteller möchte eine intensivere Nutzung mit mehr als der bisherig limitierten Anzahl an Veranstaltungen.“ Seither waren acht Veranstaltungen an 20 Tagen möglich im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung. Nun sollen zwölf Veranstaltungen mit maximal 90 Kalendertagen möglich sein.

Flächennutzungsplan muss geändert werden

Das sei im Außenbereich planungsrechtlich mit der landwirtschaftlichen Privilegierung nicht möglich, erklärt Bürgermeister Martin Piott den Räten. Deshalb wurde das Instrument des Bebauungsplans gewählt, um einen Planungshorizont bis 2034 zu skizzieren. Dazu muss analog der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Bebauungsplan zeigt auf, welche Bereiche bebaut und wo Gebäude erweitert werden können. 4,15 Hektar Fläche sind im Plangebiet. Lager- und Gerätehalle, Kelterei, Direktverkauf und ein Wohnhaus für einen Betriebsinhaber sind Teil der Planungen.

Grünflächen sollen bei Veranstaltungen als Parkflächen genutzt werden auf Wiesen mit Baumbestand. Dafür wird Acker zu Wiese. Der Bach bleibt in seiner Form erhalten. Bei Veranstaltungen erfolgt die Zufahrt zu den Parkplätzen von Schwabbach kommend, die Ausfahrt über Siebeneich.

Trotz der detaillierten Vorlage haben die Gemeinderäte Fragen: Ob die Erhöhung der Veranstaltungstage mit dem Bebauungsplan genehmigt werde oder noch einmal extra in den Gemeinderat komme, wollte Jürgen Kienzle (FWV) wissen. Die Antwort von Bürgermeister Martin Piott lautet „Ja“. „Auch die Bauvorhaben müssen dann nicht nochmal extra ins Gremium?“, fragt Jürgen Wiedel (FWV). „Nein, nicht wenn sie den Festlegungen entsprechen“, antwortet Piott.

Warum kein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wurde, lautete eine weitere Frage. Piott: Dazu hätten die Vorhaben schon konkreter sein müssen, ähnlich dem Altenheim in der Ortsmitte. Trotzdem gebe es einen Vertrag, der die Kostenübernahme für die Planungen und Erschließungen regele.

Ob ein Gebäude mit 120 Metern Länge möglich sei, will Susanne Steiner (SPD) wissen. Auch diese Frage wurde bejaht. Sie machte auf die Lärmbelästigung für die Dorfbewohner aufmerksam: „Wenn da bei offenen Toren gefeiert wird, dann hört man das weit“, berichtet sie aus Erfahrung. Bisher hätten die Bewohner im Ort das ertragen mit Blick auf die limitierten Veranstaltungstage. Nun fürchten die Bewohner Siebeneichs höhere Belästigungen. Boris Birkert (CDU) kontert: „Mit Gastronomie innerorts ist das noch viel schwieriger. Seid doch froh, dass es so weit weg ist von der Bebauung.“

Kommt auf die Anwohner mehr Lärm zu?

Piott weist auf die möglichen Instrumente der Bürger hin: Bei Lärmbelästigung müsse man sich beschweren und es gegebenenfalls messen lassen. Zudem gebe es Regelungen, dass Außenbewirtschaftung nur bis 22 Uhr zulässig sei. Auch Joachim Wender (FWV) stört sich an der erhöhten Zahl der Veranstaltungstage: „Da könnte man ja jetzt eine Woche Muswiese in Siebeneich machen.“ Theoretisch ja, sagt Piott. Bei 16 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen der SPD-Rätinnen und zwei Enthaltungen der Freien Wähler Joachim Wender und Günther Stapf wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.


Verfahren: Das Planwerk liegt nun öffentlich aus. Eingegangene Einwendungen werden vom Gemeinderat abgewogen und gegebenenfalls berücksichtigt, ehe der Bebauungsplan beschlossen wird. 

 

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