Urteil im Mordprozess: 25-Jähriger erhält lebenslänglich
Ein 52-jähriger Mann stirbt durch mindestens 30 Hammerschläge auf den Kopf und ins Gesicht. Das Landgericht Heilbronn sieht Mord als erwiesen an und verurteilt den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe. Das ist die Begründung:

Am Anfang stehen zehn Euro. Am Ende steht eine Verurteilung wegen Mordes. Das Landgericht Heilbronn sieht es als erwiesen an, dass ein 25-jähriger Niedernhaller aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermöglichen, seinen Nachbarn heimtückisch mit dem Hammer erschlagen hat. Er erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Milieu mag die Tat begünstigen; "aber das Strafgesetzbuch gilt überall", sagt Richter Roland Kleinschroth bei der Urteilsverkündung.
Zweifelsfrei Mord
"Es ist rechtlich eindeutig als Mord zu werten", macht Kleinschroth deutlich. Richtig sei, dass es um mehr als nur zehn Euro gegangen ist, sie seien der Ausgangspunkt. Der 25-Jährige habe sich durch die Tat auch bereichern wollen.
Im Detail rollt Richter Kleinschroth das Geschehen noch einmal auf. Demnach erhält der 25-Jährige von seinem Nachbarn zehn Euro, um ihm Marihuana zu besorgen. Das Geschäft platzt, das Geld gibt der Mann nicht zurück. Der 52 Jahre alte Nachbar fordert wiederholt sein Geld. Dass der Ältere dabei im Tonfall zunehmend aggressiver wird, "ist der normale Umgangston, den sie in dem Milieu kennen", hält Kleinschroth dem Täter vor. Genausowenig dürften ihn eventuelle Drohungen seitens des Opfers sofort aus der Bahn geworfen haben.
Mit 300 Gramm schweren Hammer zugeschlagen
Im März verschafft sich der 25-Jährige unter einem Vorwand Zugang zur Wohnung seines Nachbarn. Auf dem Weg zu dessen Wohnzimmer nimmt er einen 300 Gramm schweren Hammer aus dem Rucksack, greift den 52-Jährigen von hinten an und schlägt auf den Hinterkopf des Mannes ein, bis der zu Boden sinkt. Arg- und wehrlos sei der 52-Jährige gewesen, sagt Kleinschroth. Es gebe selten einen klareren Fall von Heimtücke. Mit voller Wucht habe der 25-Jährige mindestens 30 Mal auf sein Opfer eingeschlagen mit einem "absoluten Vernichtungswillen, dass das Blut die Wände hoch gespritzt ist".
Hinter diesem Vorgehen verbergen sich weitere Mordkriterien wie Habgier und das Ermöglichen einer weiteren Straftat. Konkret: Der 25-Jährige nimmt in der Wohnung seines Opfers Geld und drei Tütchen synthetische Drogen an sich, schließt die Wohnzimmertür ab und geht feiern, wie es der Staatsanwalt ein paar Tage vor der Urteilsverkündung in seinem Plädoyer formuliert.
Täter wirkt gefühlskalt
"Er hat Witze gerissen; der war so wie immer; er war bestens drauf" - mit diesen Worten schildern Zeugen an den Verhandlungstagen zuvor das Verhalten des 25-Jährigen nach der Tat. Ist er gefühlskalt, empathielos? Denkbar, dass er es aufgrund seiner Herkunft nie gelernt hat, Gefühle zu zeigen oder vielleicht auch zu empfinden, meint Kleinschroth. Er listet die Vorstrafen des jungen Mannes auf, seinen Drogenkonsum, die hohen Schulden, "selbst für Sozialleistungen war er zu faul, ein Formular auszufüllen", so Kleinschroth. Jetzt stehe er am Tiefpunkt seines Lebens.
Hakenkreuz als Tattoo
Zu dem gehört offenbar auch eine rechtsradikale Gesinnung. "Sie haben ein Hakenkreuz tätowiert", sagt Kleinschroth. Dies spielt beim Verfahren zwar keine Rolle, es stehe jedoch für ein Bild, das sämtliche Werte dieser Gesellschaft missachte. Die Zeit in der Haft solle der 25-Jährige "sinnvoll nutzen, seine Sichtweisen, seine Einstellungen, sein Leben ändern". Kleinschroth hält dem Mann zugute, dass er sich heute für seine Tat schämt, auch wenn er dies nicht richtig zeigen könne.
Es ändert nichts: Für dieses Vergehen kann es ihm zufolge nur eine lebenslange Freiheitsstrafe geben und zuvor eine Unterbringung in einer Erziehungseinrichtung, um die Drogensucht zu bekämpfen.
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