Polizei kontrolliert Pfedelbachs Bürgermeister Torsten Kunkel nach Alkoholfahrt
Das Auto des Bürgermeisters verliert einen Reifen, Torsten Kunkel fährt ungerührt weiter über die Hauptstraße seiner Gemeinde Pfedelbach. Ein Passant kann ihn nicht stoppen. Doch die Polizei stattet ihm einen Besuch ab.

Pfedelbachs Bürgermeister Torsten Kunkel ist alkoholisiert Auto gefahren und danach von der Polizei kontrolliert worden. Das haben Recherchen der Hohenloher Zeitung/Heilbronner Stimme ergeben. Ein Atemalkoholtest habe 1,1 Promille ergeben, teilte das Polizeipräsidium Heilbronn mit. Der Vorfall ereignete sich bereits Ende Oktober des vergangenen Jahres.
Torsten Kunkel teilte auf Nachfrage in einer E-Mail mit, dass er zu Anfragen, die seine Privatsphäre betreffen, generell keine Stellungnahmen abgebe.
Detaillierter Polizeibericht des Vorfalls mit Bürgermeister Kunkel kursiert schon lange
Das Polizeipräsidium Heilbronn teilte damals in einem Bericht mit, dass ein 60 Jahre alter Fahrer mit seinem VW auf der Hauptstraße in Pfedelbach unterwegs gewesen sei und "einen zuvor bereits beschädigten linken Vorderreifen verloren" habe. Ein Verkehrsteilnehmer habe ihn auf den fehlenden Reifen aufmerksam gemacht. Der Fahrer sei weitergefahren, heißt es weiter im Bericht.
An der Wohnanschrift sei der Fahrer von der Polizei kontrolliert worden. Ein Atemalkoholtest habe einen Wert von 1,1 Promille ergeben. Der Mann habe eine Blutprobe abgeben müssen. Und weiter: Er müsse mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Alkoholfahrt von Bürgermeister Kunkel: Ab Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist es eine Straftat
Welchen Promillewert der Blutalkoholtest ergab, wollte die Stadt Öhringen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten nicht sagen. Sie ist als Bußgeldbehörde für die Gemeinde Pfedelbach für die weitere Bearbeitung zuständig. Auch die Staatsanwaltschaft Heilbronn macht dazu keine Angaben. Dort landete der Fall, weil es sich bei einem Blutalkoholwert ab 1,1 Promille um eine Straftat handelt. Sie hätte die Ermittlungen fortgeführt. Der Wert liegt nach Angaben einer Behörden-Sprecherin jedoch unter dieser Grenze.
Eine strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt habe also nicht vorgelegen. Sprich: Bis zu einem Blutalkoholwert von 1,09 Promille gilt Trunkenheit am Steuer als Ordnungswidrigkeit. Die übliche Sanktion hierfür liegt bei zwei Punkten im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot.
Pfedelbachs Bürgermeister Kunkel: Alkoholfahrt von knapp einem Kilometer
Rätselhaft bleibt, wie sich der Reifen von Kunkels Pkw lösen konnte. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf Ermittlungen der Polizei. Demnach gehe der polizeiliche Sachbearbeiter davon aus, dass der Reifen aufgrund eines Schadens am Unterboden mit der Zeit abgerieben worden sei und sich dann gelöst habe.
Weitere Schäden am Pkw seien von der Polizei nicht mitgeteilt worden. Der Fahrer habe laut Ermittlungen nachweisbar eine Strecke von knapp über einem Kilometer zurückgelegt. Anhaltspunkte für einen Unfall oder Fahrfehler habe es keine gegeben.
Straftat oder Ordnungswidrigkeit, das ist hier die Frage
Dieser Sachverhalt ist nicht unrelevant. Wäre es zuvor zu einem Unfall, einem Zusammenstoß oder einem Fahrfehler gekommen, könnten Gründe für Ermittlungen wegen Fahrerflucht vorliegen. Dies habe der Zeuge, der den Vorgang wegen des verlorenen Reifens gemeldet hatte, nicht geschildert, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Das hatte zur Folge, dass das Verfahren mangels Straftat eingestellt und der Vorgang wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit an die zuständige Bußgeldbehörde abgegeben wurde."
Das Landratsamt Hohenlohekreis ist Rechtsaufsichtsbehörde von Bürgermeistern. Dort heißt es, dass Informationen zur Trunkenheitsfahrt bekannt seien. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, werde man aber keine Stellungnahme abgeben.
Umgang mit Kunkel-Akte wirft Fragen auf
Ob Kunkel den Führerschein bereits abgeben musste, ist unklar. Der Vorfall ereignete sich im Oktober. Die Akte hätte bei der Stadt Öhringen als Bußgeldstelle zur weiteren Bearbeitung sein müssen, sei aber dort nicht angekommen, hieß es auf Nachfrage. Erst im Verlauf stellte sich heraus, dass die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn lagen. Dort sei die Akte nicht weitergeleitet worden. "Es handelt sich um menschliches Versagen", sagt die Behördensprecherin.


Stimme.de
Kommentare