Netzbooster: Gemeinde Kupferzell scheitert beim Oberlandesgericht
Der Antrag der Kommune auf Herausnahme der Anlage aus dem Netzentwicklungsplan ist im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung am OLG Düsseldorf abgewiesen worden. Damit rückt die Realisierung des Pilotprojekts ein gutes Stück näher.

Es war die voraussichtlich letzte Hoffnung der Projektkritiker aufseiten von Gemeindeverwaltung und der örtlichen Bürgerinitiative "Ein Herz für Hohenlohe" gewesen: Auf juristischem Wege sollte die in Kupferzell geplante Netzstabilisierungsanlage doch noch verhindert werden.
Seit rund einem Jahr hatte ein von der Gemeinde beauftragter Stuttgarter Anwalt - ein renommierter Experte für Verfahrensrecht - entsprechende Möglichkeiten geprüft. Am Mittwoch nun fand der lange erwartete Anhörungstermin am Oberlandesgericht in Düsseldorf statt. Mit einem Ende, das Projektbefürworter und Vorhabenträger Transnet freut, bei den Gegnern indessen aber für lange Mienen sorgt: Der Antrag der Gemeinde Kupferzell zur Herausnahme des Pilotprojekts aus dem Netzentwicklungsplan 2030 (NEP) wurde im Rahmen der mündlichen Anhörung vom Gericht abgelehnt.
Gemeinde hat auch kein Recht auf Akteneinsicht
Als vordringliche Begründung wurde von den Richtern ins Feld geführt, dass der Netzentwicklungsplan generell nicht durch Dritte anfechtbar ist. Damit stützt das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Projektierers: Transnet, selbst kein Prozessbeteiligter, hatte stets in ebendiese Richtung argumentiert. Die Kommune wollte sich überdies durch die Anhörung das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten erstreiten - und ist auch hiermit gescheitert, da die Gemeinde im Verfahren des Netzentwicklungsplans "nicht als Beteiligter gesehen wird", wie Bürgermeister Christoph Spieles berichtet. Er selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend: Die Kommune ließ sich durch ihren Rechtsbeistand vertreten.
Mit dem Urteil scheinen die Würfel nun gefallen: Der Bau des Boosters rückt damit ein großes Stück näher. Wie man im Kupferzeller Rathaus das richterliche Votum auffasst? "Dass die Entscheidung auf Herausnahme aus dem NEP vermutlich so ausgehen wird, war von uns erwartet worden", sagt Spieles. "Der NEP ist ein internes Arbeitspapier zwischen der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern und entfaltet vorerst keine Auswirkung oder gar eine Planrechtfertigung."
Kommune will schriftliche Urteilsbegründung abwarten
Allerdings sei aus seiner Sicht "verwunderlich", dass das Recht auf Akteineinsicht vom Gericht verwehrt wurde: "Die Begründung, man sei kein Beteiligter ist doch erstaunlich. Immerhin soll diese Anlage in unserer Gemeinde realisiert werden und betrifft uns sehr wohl", so der Rathauschef.
Und jetzt? Wird die Kommune nach dem hochinstanzlichen Richterspruch nun den Widerstand gegen das Leuchtturmprojekt der Energiewende einstellen? Diesbezüglich will sich Spieles zumindest offiziell noch nicht festlegen: "Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab, um dann über ein mögliches weiteres Vorgehen zu beraten", heißt es aus dem Rathaus.