Inzidenz in Hohenlohe auf 44,4 gesunken: Lockerungen ab Freitag
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Hohenlohekreis stabil unter 100. Neue Regelungen treten ab Freitag in Kraft. Der Landrat mahnt zur Besonnenheit.
Am Mittwochmorgen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) am fünften Werktag in Folge mit 55,0 einen Inzidenzwert von unter 100 für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Damit treten einige Lockerungen in Kraft. So dürfen sich wieder zwei Haushalte treffen. Gastronomie darf mit Auflagen öffnen. Kultur- und Sportveranstaltungen sind eingeschränkt möglich. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war der 20. Mai (76,3). Das Landratsamt hat die Unterschreitung offiziell bekanntgemacht. Damit treten ab Freitag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft und es gelten die Maßnahmen für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.
Unter 50 erreicht
Mit den aktuellen Meldungen vom Mittwochabend ist die Inzidenz sogar noch unter 50 gesunken: Bei zwölf gemeldeten Neuinfektionen liegt die Inzidenz Mittwochabend bei 44,4. Drei Ausbruchsgeschehen wurden vom Gesundheitsamt die vergangene Woche registriert. Eines davon betrifft ein Unternehmen im Raum Künzelsau, zwei Kitas, eine davon auf der Hohenloher Ebene, eine im Kochertal.
Landrat warnt
Trotz der niedrigen Inzidenz warnt Landrat Matthias Neth: "Wir alle hoffen und warten auf niedrige Inzidenzwerte und die damit verbundenen Öffnungsschritte. Bei aller Freude darüber, dass wohl bald wieder etwas mehr Normalität eintreten kann, dürfen wir aber nicht euphorisch werden und dabei unsere Vorsicht vergessen". Neth sagt weiter: "Die Inzidenzwerte zeigen klar, dass es noch viele Infektionen gibt. Daher hoffe ich auch bei den ersten Öffnungsschritten auf umsichtiges Handeln."
Die wichtigsten Lockerungen
Die wichtigsten Regelungen: Es dürfen sich privat wie öffentlich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen (Kinder sowie Genesene oder Geimpfte werden nicht mitgezählt. Paare zählen als Haushalt) In der Gastronomie darf zwischen 6 bis 21 Uhr in Innenräumen ein Gast pro 2,5 Quadratmeter bewirtet werden, wenn die Tische 1,5 Meter Abstand haben und die AHA-Regeln eingehalten werden.
Im Einzelhandel gilt: Ohne Testkonzept darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche angeboten werden. Mit Testkonzept ist keine Voranmeldung nötig. Dann muss der Kunde einen negativen, höchstens 24 Stunden alten anerkannten Test vorweisen und der Ladenbetreiber muss die Kontaktdaten der Kunden erheben.
Sport und Kultur
An Hochschulen und Akademien dürfen bis zu 100 Personen im Freien aufeinandertreffen. Für Kurse an Volkshochschulen oder Nachhilfen sind außen bis zu 20 und innen bis zu zehn Personen erlaubt. Nicht erlaubt sind Tanz- und Sportkurse.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können bis zu zehn Schüler unterrichten, jedoch keinen Gesangs-, Tanz oder Blasmusikunterricht geben. Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen öffnen. Ebenso Mensen und Kantinen. Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit bis zu 20 Personen außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer im Freien stattfindende Veranstaltungen des Profisports besuchen. Auch bei kulturellen Veranstaltungen sind 100 Personen erlaubt. Touristische Übernachtungen sind wieder möglich.
Überblick
Sämtliche Corona-Infos auf einen Blick gibt es auf der Seite www.baden-wuerttemberg.de.