Vollgelaufene Keller nach Hochwasser: Wer bezahlt Einsätze der Feuerwehr?
Schaden durch Hochwasser stellt keine Gefahr dar. Wer zahlt, wenn die Feuerwehr anrückt? Ein Feuerwehrkommandant klärt über Gesetzeslage auf.

Keller auspumpen, Sandsäcke füllen: Wer kommt für die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr im Hochwasserfall auf? Was sagt das Feuerwehrgesetz? Tobias Bechle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bretzfeld hat es der Heilbronner Stimme erklärt.
Herr Bechle, Sie hatten viel zu tun?
Tobias Bechle: Wir hatten 32 Einsätze mit in Summe 56 Mann am Sonntag und 21 am Samstag.
Wo vor allem?
Bechle: Im Bereich der Bretzfelder Brettachtalaue, in Geddelsbach und bei einem Erdrutsch bei Unterheimbach. Vor allem aber beim Starkregenereignis in Weißlensburg. Das war der gravierendste Einsatz. Da liefen am Sonntag gleich zweimal die Keller voll.
Stimmt es, dass bezahlen muss, wer die Feuerwehr ruft?
Bechle: Laut baden-württembergischen Feuerwehrgesetz, aktualisiert 2015, ist das so. Die Feuerwehr ist für die Beseitigung akuter Gefährdungen da. Vollgelaufene Keller sind keine akute Gefährdung. Sie können auch von den Bewohnern selbst oder von Handwerkern leergepumpt und gereinigt werden. Das ist eigentlich keine Pflichtaufgabe.
Aber?
Bechle: Diese Hilfseinsätze kann der Bürgermeister anordnen.
Und wie sieht es mit überfluteten und verschmutzten Straßen aus?
Bechle: Wir sperren die Durchfahrt und beseitigen falls vorhanden Hindernisse. Die Straßen reinigen und wieder freigeben, ist dann Sache des Straßenunterhaltsträgers.


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