Gerade aus der Haft entlassen und schon auf Einbruchstour
Eigentlich wollte der alkoholabhängige Mann ein neues Leben anfangen, nachdem er nach zwei Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen wurde. Jetzt muss er sich erneut vor dem Schöffengericht verantworten.
Eigentlich wollte der alkoholabhängige Mann ein neues Leben anfangen, nachdem er nach zwei Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen wurde. "Ich habe auch schon zwei Geldbörsen gefunden und diese abgegeben. Ich bin kein schlechter Mensch. Den macht nur der Alkohol aus mir", beteuert der 41-Jährige vor der Richterin und den beiden Schöffen. Zur Begutachtung des suchtkranken Mannes, der sich seit seinem letzten Raubzug in Haft befindet, sitzt ein Sachverständiger mit im Gerichtssaal. Eine Suchttherapie hatte der Mann während seiner letzten Haft aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse abgebrochen.
Raubzüge mit erheblichem Sachschaden
Im Dezember und in den Sommermonaten des Jahres 2021 soll sich der Geflüchtete mit Duldungsstatus in eine Bäckerei, in ein Lokal sowie in ein Wochenendhaus gewaltsam Zugang verschafft haben. Wobei er bei seinen Raubzügen nicht unerheblichen Sachschaden anrichtete und alkoholische Getränke, Süßigkeiten, eine Überwachungskamera und Stromleitungen im Wert von 1500 Euro sowie Zigaretten im Wert von 883 Euro stahl.
Ein weiteres Mal im Herbst 2021 ließ sich der mutmaßliche Einbrecher in ein Ladenlokal einschließen und machte sich am Inhalt zweier Spielautomaten zu schaffen. Der Schaden belief sich dabei auf rund 10.000 Euro, die erbeutete Geldsumme auf 2000 Euro.
Mann war stark alkoholisiert
Nach dem Einbruch in die Bäckerei hatte die dazugerufene Polizei ein Faltmesser mit schwenkbaren Griff bei dem stark alkoholisierten Mann sichergestellt. Bei dem Einbruch in das Wochenendhaus soll er mit einer vorgefundenen Schreckschusspistole einen Computerbildschirm zerschossen haben. Einbruch und Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Waffenbesitz wird ihm deshalb in der Anklageschrift vorgeworfen.
Der Wertersatz, der laut Antrag der Staatsanwaltschaft geleistet werden soll, beläuft sich auf 6193 Euro. Der Angeklagte zeigt sich geständig. Wenn er sich auch aufgrund seines täglichen Konsums von mindestens einer Flasche Wodka und Amphetaminen nicht mehr an alles erinnern kann. Alkoholisiert sei der Angeklagte damals auf einer Matratze im Dachgeschoss der Bäckerei aufgefunden worden, erinnert sich eine Polizistin im Zeugenstand.
Ein anderer Polizist, der zum Einbruch ins Wochenendhaus gerufen worden war, berichtet von den Einbruchspuren und leeren Bierflaschen. Ebenso kommen die Inhaber der beiden Gaststätten zu Wort. Das DNA-Gutachten, das anhand von Einbruchsspuren angefertigt wurde, lässt keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Dass der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, schließt der Gutachter nicht aus. "Es ist auch nichts Ungewöhnliches, dass ein Suchtkranker einen zweiten Anlauf für eine Therapie braucht", findet er.
Drei Jahre und sechs Monate Haft beantragt der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den Delinquenten, den Maßregelvollzug dessen Strafverteidiger. Drei Jahre Freiheitsentzug und Haftfortdauer lautet der Urteilsspruch des Schöffengerichts. Wobei für den Verurteilten eine Suchttherapie gemäß Paragraf 64 des Strafgesetzbuches angeordnet wird. Mit dem Urteil zeigen sich der 41-Jährige und sein Verteidiger zufrieden. Auf Rechtsmittel wird verzichtet.
Suchttherapie
Ein Gericht kann den Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs anordnen, wenn die Tat aufgrund von Alkohol- oder Drogensucht begangen wurde, also wenn ein Täter Rauschmittel im Übermaß konsumiert und dadurch gefährlich erscheint oder sich selbst gefährdet. Dabei muss zwischen den Taten und dem Rauschmittelkonsum ein Zusammenhang bestehen. Die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus zum Zweck einer Suchttherapie nennt man Maßregel.