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Gefahr für die Allgemeinheit: Lebenslange Haft für 23-Jährigen

  
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Nach dem Mord an seinem Großvater ist ein 23-Jähriger am Donnerstag vom Landgericht Heilbronn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Eine Sicherungsverwahrung wird geprüft

Von unserer Redakteurin Yvonne Tscherwitschke
In diesem Haus in Öhringen-Verrenberg starb der 77-Jährige.
In diesem Haus in Öhringen-Verrenberg starb der 77-Jährige.

 

Etliche Zuhörer sind gekommen, um zu hören, welches Urteil die Erste Große Strafkammer am Landgericht Heilbronn über den 23-jährigen Mann fällt, der in Verrenberg seinen Großvater ermordete. Nur die wichtigste Person des Angeklagten, die Mutter, fehlt auch am letzten Prozesstag. Wie sie überhaupt außer bei ihrer kurzen Vernehmung dem Gerichtssaal während des gesamten Prozesses ferngeblieben war.

Prüfung

Ganz ruhig wird es im Gerichtssaal, als Richter Roland Kleinschroth am Donnerstag das Strafmaß verkündet: Lebenslange Haft, wie von Staatsanwalt und Verteidigung gefordert und wie es vom Gesetzgeber für Mord vorgesehen ist. Die Anordnung der Unterbringung in Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.

Das heißt: Nach 15 Jahren Haft wird geprüft, ob der Verurteilte noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das müsse man zum jetzigen Zeitpunkt annehmen, sagte Kleinschroth, der dem psychiatrischen Gutachten voll zustimmte. Mit einer Ausnahme: Der Gutachter ging davon aus, dass der Angeklagte die Äußerungen in dem schwarzen Buch, das bei ihm im Gefängnis gefunden worden war, eingeflüstert bekommen hatte. Kleinschroth dagegen meint: „Das ist – auch inhaltlich – ihre Handschrift.“ Der 23-Jährige hatte geschrieben: „Ich will im Knast hart und kalt werden, ich will kein Muttersöhnchen mehr sein.“ Und er kündigte an: Wenn er rauskomme, warte er sechs Jahre, ehe er sich das nächste Opfer suche.

 


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Der Angeklagte zeigte beim Urteil keine Regung.Foto: Archiv/Fotolia
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