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Kündigung unwirksam: Früherer Öhringer Bauhofleiter siegt vor Arbeitsgericht in Heilbronn

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Die drei von der Großen Kreisstadt Öhringen ausgesprochene Kündigungen sind laut Arbeitsgericht Heilbronn unwirksam. Die Stadt will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der frühere Bauhofleiter wird nicht auf seine Arbeitsstelle zurückkehren, so die Stadtverwaltung.
Der frühere Bauhofleiter wird nicht auf seine Arbeitsstelle zurückkehren, so die Stadtverwaltung.  Foto: Hohenloher Zeitung

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat bei der Verhandlung am 20. April im Sinne des früheren Öhringer Bauhofleiters Martin Maneke entschieden. Das geht aus dem Urteil hervor, das auf der Seite des Arbeitsgerichts nachzulesen ist. Die am 10. November von der Stadt Öhringen ausgesprochene fristlose Verdachtskündigung sei unwirksam, das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst.

Auch die fristlose Kündigung vom 14. Dezember wie auch die vom 22. Dezember sei nicht wirksam. Damit werde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbestehe, ist dort zu lesen. Im Übrigen werde die Klage abgewiesen. Der Streitwert des Verfahrens wird auf etwa 50.000 Euro taxiert. 90 Prozent der Gerichtskosten habe die Stadt Öhringen zu übernehmen, zehn Prozent der Kläger, lautet die Kostenentscheidung der Kammer.


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FDP-Stadtrat hakt nach

Was Stand der Dinge sei, wollte FDP-Stadtrat Uwe Köhler bei der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend (25. April) wissen. Kehre Martin Maneke nun auf seine alte Stelle als Bauhofleiter zurück? Werde über eine Abfindung verhandelt? Mit Blick auf das schwebende Verfahren könne er dazu nichts sagen, antwortete OB Thilo Michler. Hauptamtsleiter Ulrich Vogtmann, zuständig für das Personalwesen, fügte hinzu, dass es noch keine Urteilsbegründung gebe. Die könne noch zwei Wochen auf sich warten lassen.

Wie es weitergeht

Gegenüber unserer Redaktion erklärte Vogtmann, dass Maneke nicht mehr auf seine bisherige Arbeitsstelle zurückkehren werde. Die Stadt werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Zuständigkeit liegt dann beim Landesarbeitsgericht Stuttgart. Über eine Abfindung, so Vogtmann, werde aktuell nicht verhandelt. "Wenn es soweit ist, muss der Gemeinderat darüber entscheiden."

Die Summe, über die OB Thilo Michler verfügen kann, liegt bei 50.000 Euro, darüber entscheidet der Gemeinderat. Anfang Mai werden vor dem Arbeitsgericht Heilbronn auch die Kündigungen gegen Manekes Stellvertreter thematisiert.


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Vorgeschichte

Beiden war im November 2022 überraschend fristlos gekündigt worden. In einer Pressemitteilung hatte die Stadtverwaltung am 18. Oktober publik gemacht, den Bauhof neu zu strukturieren. Man habe zwei Mitarbeiter suspendiert, gegen die wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Vorteilsnahme ermittelt werde. Die Kriminalpolizei hatte dazu am 17. Oktober den Bauhof durchsucht. Grund sei gewesen, dass die Stadtverwaltung zuvor Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung festgestellt und diese den Ermittlungsbehörden gemeldet habe.

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