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Öhringen

Das Dilemma mit den Querdenkern in Öhringen

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Die Stadt muss mit den Demonstrationen der Gruppierung "Querdenken 794" leben, obwohl sie dagegen ist. Es hat schon einige juristische Auseinandersetzungen gegeben, nachdem die Versammlungsbehörde Demos im Dezember wegen der hohen Corona-Infektionszahlen untersagen wollte. Ein Überblick.

Rund 40 Personen versammelten sich an Silvester auf dem Öhringer Herrenwiesenparkplatz, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.
Foto: Archiv/Ludwig
Rund 40 Personen versammelten sich an Silvester auf dem Öhringer Herrenwiesenparkplatz, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Foto: Archiv/Ludwig  Foto: Ludwig

Die Gruppe "Querdenken 794" demonstriert seit 18. Oktober fast wöchentlich in Öhringen. Die Stadt steckt in einem Dilemma: Denn sie muss mit diesen Versammlungen leben, obwohl sie dagegen ist. Dies macht Oberbürgermeister Thilo Michler in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich. "Wir wehren uns heftig und haben noch keine dieser Demos genehmigt." Trotzdem müsse man die Zusammenkünfte hinnehmen und ertragen.

Öffentliche Versammlungen im Freien müssen laut Gesetz lediglich 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung bei der städtischen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Und sie können nur in sehr engen Grenzen und nach strenger Prüfung verboten, durch Auflagen eingeschränkt oder aufgelöst werden. Einer behördlichen "Genehmigung" bedarf es nicht.

Fälle landen vor Gericht

"Es ist halt so", sagt Michler mehrmals in aller Nüchternheit. Ohne seinen Unmut darüber zu kaschieren. Die Demos der Querdenker am 20. und 24. Dezember wurden von der Stadt explizit untersagt: aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen. Auch eine generelle Maskenpflicht war für alle Versammlungen seit Heiligabend angeordnet worden. All dies landete vor Gericht. Über den aktuellen Stand hat die Verwaltung den Gemeinderat jetzt informiert.

Immer wieder musste die Stadt juristisch klein beigeben. "Ich habe die Urteile kommen sehen. Das war alles für die Katz", meint AfD-Stadtrat Anton Baron und will von Michler wissen, was es den "öffentlichen Haushalt" gekostet habe. "Viel zu wenig", antwortet Michler. Nämlich jeweils nur 250 Euro für die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Stadtrat Pauli: "Schwachsinn ablehnen"

35 Holzkreuze erinnern im Hofgarten an die Corona-Opfer.
Foto: privat
35 Holzkreuze erinnern im Hofgarten an die Corona-Opfer. Foto: privat  Foto: Renate Väisänen

LBÖ-Stadtrat Thomas Pauli ermuntert die Stadtverwaltung, "weiter ganz klar Kante zu zeigen - koste es, was es wolle". Es müsse deutlich nach außen getragen werden, dass Stadt und Gemeinderat diesen "Schwachsinn" ablehnten. "Es ist doch der nackte Wahnsinn, dass da Leute demonstrieren, die Corona leugnen, und dann doch versorgt werden, wenn sie infiziert sind."

Stadtrat Fritz Offenhäuser (FWV) kritisiert, an "einem dieser Sonntage ist es da drunten schon um 14 Uhr losgegangen", das sei doch auf Dauer kein Zustand für die Anwohner des Marktplatzes. OB Michler klärt auf: "Die zulässigen Dezibelzahlen werden eingehalten. Das wird gemessen, da ist nichts zu machen. Erst ab 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten."

Demos nach 20 Uhr rechtlich zulässig

Nicht nur wegen der Lautstärke beschwerten sich Bürger, sondern auch darüber, dass die angemeldeten Versammlungen vereinzelt über die Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr hinausgehen. Dies ist aber rechtlich zulässig, weil das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit hier stärker wiegen (wir berichteten).

Chronik der juristischen Auseinandersetzungen

Die Stadt Öhringen wollte die Versammlungen am 20. und 24. Dezember indes wegen der hohen Coronafallzahlen untersagen. Die Chronik der seither geführten juristischen Auseinandersetzungen wurde den Gemeinderäten nun vorgelegt. Demnach hatte das städtische Verbot für den 20. Dezember Bestand, weil der Eilantrag der Gegenseite an das Verwaltungsgericht dort als "verspätet eingangen" deklariert worden sei. Auch die Demo an Heiligabend sei von der Stadt mit Verweis auf die "hohe Infektionslage" untersagt worden. Das Gericht habe geurteilt, die Versammlung sei zulässig: allerdings auf der "Ersatzfläche" Herrenwiesenparkplatz. Genauso geschah es bei der Demo an Silvester, wobei hier auch die Zeiten geändert werden mussten. Außerdem habe die Stadt ihre Auflagen seit 23. Dezember um eine "generelle Maskenpflicht" für alle Teilnehmer verschärft, die das Verwaltungsgericht am 7. Januar als unverhältnismäßig abgewiesen und nur für den Aufzug durch Stadt und Hofgarten anerkannt habe.

 

Kreuze im Hofgarten

35 Kreuze standen am vergangenen Sonntagnachmittag um den kleinen See im Öhringer Hofgarten. Diese Kunstinstallation hatte den Hintergrund, der Corona-Toten von Öhringen zu gedenken. Die Aktion war vom Ordnungsamt der Stadt Öhringen genehmigt worden, erklärt eine der Teilnehmerinnen. Vom nahen Hügel aus wurden die Initiatoren der Kunstinstallation Zeuge, wie die Querdenker ihre übliche Runde durch den Hofgarten veränderten. Sie hätten nicht wie üblich ihren Meditationskreis beim kleinen Gewässer gemacht, sondern sich beim größeren See aufgestellt und um gutes Wasser für die Wasserbewohner gebeten.

Die Macher der Installation verweisen auf Videos der Querdenker in den sozialen Medien. Dort könne man gut die Reaktionen auf die Installation erkennen und die Kommentare hören, die sie als menschenverachtend empfunden hätten. Viele Spaziergänger hätten aber an der Kunstinstallation Interesse gezeigt, berichten die Initiatoren. Viele Fotos seien von den Kreuzen gemacht worden. Möglicherweise finde die Aktion eine Fortsetzung an den kommenden Sonntagen. 



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