Lange Haftstrafe für unbelehrbaren Dieb – Urteil am Amtsgericht Öhringen
Angeblich wollte er in einem Jagsttal-Dorf nur zum Friseur gehen: Dann bricht ein Mann dort drei Autos auf und versucht es auch an einem Haus. Zuvor stahl er bereits mehrfach in Supermärkten. Das Amtsgericht Öhringen fällt ein deutliches Urteil.
Dass die Zeiten, in denen man auf dem Dorf sein Auto unabgeschlossen abstellen kann, vorbei sind, mussten Bewohner eines Krautheimer Teilorts im vergangenen Herbst feststellen: Ein Diebesduo hatte sich nämlich nächtens an ihren Pkw zu schaffen gemacht. Einer der mutmaßlichen Straftäter musste sich jetzt vor dem Schöffengericht in Öhringen (Hohenlohekreis) verantworten.
Diebstahl in Krautheim: Teuerstes Stück der Beute ist ein Flügelhorn
Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, aus einem der Autos ein Flügelhorn im Wert von 2500 Euro, aus einem anderen einen Geldbetrag von 60 Euro und aus einem dritten einen Laptop entwendet zu haben. Die Anklageschrift wirft darüber hinaus dem marokkanischen Staatsangehörigen vor, mit einem Mittäter in derselben Nacht versucht zu haben, in ein Einfamilienhaus einzubrechen. Zu diesem Zweck schob das Duo einen Rollladen im Erdgeschoss hoch, ließ jedoch dann wegen des vor dem Fenster befindlichen Fliegengitters von seinem Plan ab. Anstatt einzubrechen, entwendeten die beiden auf der Hausterrasse drei Herrenjacken und einen Damenpullover von einem Wäscheständer. Bei der Diebestour war der Beschuldigte laut Anklageschrift alkoholisiert.
Nur drei Monate zuvor hatte der Mann in einem Drogeriemarkt an drei verschiedenen Gelegenheiten hochpreisige Parfüms gestohlen. In einem Discounter erbeutete er abgepacktes Frischfleisch sowie Non-Food-Artikel im Wert von 150 Euro.

Dieb entschuldigt sich in Öhringen – und bringt einige Ausreden vor
„Ich möchte mich dafür entschuldigen“, lässt der Beschuldigte über einen Dolmetscher erklären. Er habe sich in diesem Dorf eigentlich nur seine Haare schneiden lassen wollen und keine Absicht gehabt, Diebstähle zu begehen, beteuert der Angeklagte, der seit November in Untersuchungshaft sitzt.
Er habe an diesem Tag Alkohol und Kokain genommen. Seit seine Mutter und deren Schwester bei einem Autounfall getötet worden seien, setze sein Stiefvater ihm schwer zu. Er sei schon mehrere Male im Krankenhaus aufgewacht, ohne sich an das Vorgefallene erinnern zu können.
Urteil in Öhringen: Täter schüttelt ungläubig den Kopf über seine Strafe
Als einzige Zeugin wird die Sachbearbeiterin des Falls gehört. Durch die Bilder der Überwachungskamera des Hauses sei man auf den Beschuldigten gekommen, in dessen Unterkunft ein Teil des Diebesguts sichergestellt worden sei. Nach Sichtung der Videos, auf denen der Mann eindeutig zu erkennen ist, folgen die Schlussberichte: Der Anklagevertreter hält es für angemessen, dem sechsfach einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten aufzuerlegen. Dessen Pflichtverteidiger plädiert dagegen auf zwei Jahre.
Das Schöffengericht einigt sich im Urteil auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Zudem soll der Haftbefehl wegen erheblicher Fluchtgefahr in Kraft bleiben. Ob er das Urteil akzeptiere, hakt der Richter beim Beschuldigten nach. Doch der Mann schüttelt über die lange Haftstrafe ungläubig den Kopf. Er fragt: „Und was ist mit dem anderen? Ich war doch eigentlich nur mit dabei.“
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare