48-Jähriger aus Hohenlohe soll Nichten und Freundin des Neffen missbraucht haben
Einem 48-Jährigen aus Hohenlohe wird vorgeworfen, zwei Nichten und die Freundin des Neffen sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann ist seit November in Haft. Nun beginnt der Prozess am Landgericht.
Die Sitzplätze im Großen Strafkammersaal werden knapp: Gleich drei Nebenkläger-Anwälte und teils die Nebenkläger selbst müssen Platz finden, dazu kommen die Plätze für zwei Anwältinnen, den Dolmetscher, später im Verfahren auch den Gutachter. Verhandelt wird vor der 2. Großen Jugendkammer am Landgericht Heilbronn ein Fall von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und Vergewaltigung. Angeklagt ist ein Mann, Jahrgang 1976, aus dem Altkreis Öhringen. Er wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Hohenloher wegen Missbrauch angeklagt – Prozessbeginn am Landgericht
Eine Sache, die der Vorsitzende Richter einige Minuten später unterstreicht und betont: Sollte der Angeklagte den Geschädigten eine Aussage vor Gericht ersparen, wirke sich das positiv auf das Urteil aus. In welche Richtung das gehen könnte? Das deute bereits die Tatsache an, dass aufgrund der Beweislage der Ermittlungsrichter ab 7. November U-Haft angeordnet habe und dessen Einschätzung seither vom Oberlandesgericht und der Kammer bestätigt worden und die Fortdauer der Haft angeordnet worden sei. In einem Fall sei DNA des Angeklagten nachweisbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen Juli 2023 und Oktober 2024 an drei zu den Tatzeitpunkten minderjährigen Geschädigten in einer Doppelhaushälfte in einer Gemeinde im Altkreis Öhringen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Hierbei sei es in neun Fällen zu sexuellen Handlungen und Berührungen bei den damals elf- und zwölfjährigen Mädchen gekommen. Angeklagt ist zudem eine Tat aus dem Oktober 2024, bei der der Angeklagte eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll.
Übergriff auf Nichten? Hohenloher soll sie auch im gemeinsamen Urlaub missbraucht haben
Bei den geschädigten Mädchen handelt es sich um die Nichten des Angeklagten und um die Freundin seines Neffen. Die beiden Familien wohnen Haustüre an Haustüre. Der Angeklagte, der mit seiner Frau und zwei Söhnen in der einen Doppelhaushälfte wohne, habe jederzeit Zutritt in die andere Haushälfte gehabt. Auch habe er in einem Fall den gemeinsam im Kosovo verbrachten Urlaub für Übergriffe ausgenutzt.
Der Angeklagte werde sich zur Person, vorerst nicht zur Tat äußern, erklärt eine der Verteidigerinnen. Es sind sieben Verhandlungstage bis Ende Juli vorgesehen. Unter anderem wird ein Gutachter sich zur DNA äußern. Auch zur Glaubwürdigkeit der Zeugen wird ein Experte aussagen.

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