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Nein zu Tempo 30 in Dörzbach: Gemeinderat will keine Lärmschutzmaßnahmen umsetzen

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Der Lärmaktionsplan sieht Tempo 30 in der Dörzbacher Ortsdurchfahrt vor, doch das Gremium votiert dagegen. Nun ist das Landratsamt am Zug.


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Tempo 30: Für die einen verbessert das den Lärmschutz, für die anderen ist die Geschwindigkeitsbegrenzung ein rotes Tuch. Das zeigt sich einmal mehr im Dörzbacher Gemeinderat, als erneut der Lärmaktionsplan diskutiert wird. „Zuletzt gab es Kritik, dass wir zu dem Thema nicht genügend informiert hätten.“ Von diesen Kritikern sei heute aber keiner da, ärgert sich Bürgermeister Andy Kümmerle über die leeren Zuhörerreihen im Sitzungssaal. Auch  während die Pläne offengelegt wurden, seien lediglich zwei Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen.

Lärmaktionsplan untersucht mehrere Bereiche in Dörzbach

 Was ist der Knackpunkt? Kommunen müssen aufgrund einer EU-weiten Richtlinie einen Lärmaktionsplan erstellen. Untersucht wird, wie hoch die Lärmbelastung der Anwohner in bestimmten Bereichen ist und welche Maßnahmen helfen können, die Belastung zu reduzieren. Das können leisere Straßenbeläge sein, spezielle Schallschutzwände -  oder eben Tempolimits. Lärm könne bereits ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen oder Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen, erklären Experten. 

Auf einem Teilstück der Landesstraße Richtung Krautheim (Klepsauer Straße) muss bereits jetzt langsam gefahren werden. Hier ist aufgrund der Nähe zu Schule und Kindergarten werktags Tempo 30 vorgeschrieben.
Auf einem Teilstück der Landesstraße Richtung Krautheim (Klepsauer Straße) muss bereits jetzt langsam gefahren werden. Hier ist aufgrund der Nähe zu Schule und Kindergarten werktags Tempo 30 vorgeschrieben.  Foto: Tamara Ludwig

In Dörzbach wurden mehrere Bereiche untersucht: die Ortsdurchfahrt von Hohebach (B19), die Ortsdurchfahrt von Dörzbach (B19) sowie der Abschnitt in Richtung Klepsau (L1025). Sie wurden freiwillig in den Lärmaktikonsplan aufgenommen. Verpflichtend war die Betrachtung des Abschnitts vom Volkseck, also von der Kreuzung B19/L1025 bis zum Ortsausgang Richtung Rengershausen. 

Grenzwerte zulässiger Lärmbelastung werden in Dörzbach überschritten

Die Untersuchung zeigt deutlich, dass im Ortskern von Dörzbach der Lärmpegel in den meisten Bereichen tagsüber größer oder gleich 65 Dezibel ist. Das sind laut Expertensicht gesundheitskritische Werte. Der Gemeinderat kann aber noch abwägen, solange „ermessensfehlerfrei“ entschieden wird. Ein Ermessensfehler läge etwa vor, wenn die Entscheidung auf rechtswidriger Grundlage getroffen wird. Teilweise liegen jedoch Lärmpegel bei 70 Dezibel und mehr.

Geschäfte, Banken und Gastronomie sind in der Dörzbacher Ortsmitte zu finden. Das sorgt zu Stoßzeiten für viele parkende Autos und Fußgänger, die die Straße queren.
Geschäfte, Banken und Gastronomie sind in der Dörzbacher Ortsmitte zu finden. Das sorgt zu Stoßzeiten für viele parkende Autos und Fußgänger, die die Straße queren.  Foto: Tamara Ludwig

Bereits ab 67 Dezibel „reduziert sich das Ermessen hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen“, ist in den Sitzungsunterlagen zu lesen. Und weiter: Spätestens bei Lärmpegeln ab 70 Dezibel  „überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung“. Nachts sind die gesetzlichen Lärmgrenzwerte niedriger und liegen dem Lärmaktionsplan zufolge noch häufiger im kritischen Bereich als tagsüber.

Planerin rät zu Tempo 30 in der gesamten Dörzbacher Ortsdurchfahrt

Deshalb rät Planerin Nora Ebbers von der Rapp AG den Räten, Tempo 30 für die gesamte Ortsdurchfahrt Dörzbach einzuführen, also von Hohebach kommend (B19), etwa ab der Firma HDS, bis zu Goldbachstraße/Einmündung Dorfstraße. Außerdem auf der Klepsauer Straße (L1025) bis zur Einmündung Max-Planck-Straße beim Bauhof. In Hohebach seien die Dezibel-Werte insgesamt niedriger, weshalb lediglich Tempo 30 bei Nacht erwogen werde.


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Kurios: Dörzbacher Gemeinderat will keinen Lärmschutz 


Gemeinderat Dörzbach sieht Vorschläge zur Lärmminderung kritisch

Das Problem: Nichts davon möchte der Dörzbacher Gemeinderat umsetzen. „Ich bin nicht bereit, irgendeiner dieser Maßnahmen zuzustimmen“, sagt Ratsmitglied Jürgen Leiser und will wissen: „Besteht ein Anspruch auf Umsetzung?“ Nora Ebbers verweist auf die „ermessensfehlerfreie Entscheidung“ und ergänzt, es müsse im Pflichtbereich, also in der Goldbachstraße, hinreichend begründet werden, wenn man nichts tue. „Und wenn wir nur den Pflichtbereich machen?“, fragt Giso Eben von Racknitz. Das wiederum fände Bürgermeister Kümmerle unfair gegenüber den Anwohnern in der Klepsauer Straße, wo die Lärmbelastung ähnlich hoch sei.

Dörzbacher Räte: Interesse der Bürger am Thema Lärmschutz scheint gering

Dass es nur zwei Stellungnahmen aus der Bevölkerung gegeben habe, wertet Danuta Gutheiß als Zeichen, dass das Thema Lärm den Dörzbachern nicht wichtig genug sei. Auch der Hohebacher Ortsvorsteher und Gemeinderat Herbert Rimner erklärt mit Bezug auf seinen Teilort: „Ich habe noch von keinem Bürger gehört, dass Lärm ein Problem ist.“ Entsprechend lehne er auch Tempo 30 nachts in Hohebach ab, „das bringt nichts“.  

Seit 2021 gibt es den Zebrastreifen auf der B19 (Goldbachstraße). Hier mit Blickrichtung Ortsausgang nach Rengershausen.
Seit 2021 gibt es den Zebrastreifen auf der B19 (Goldbachstraße). Hier mit Blickrichtung Ortsausgang nach Rengershausen.  Foto: Tamara Ludwig

Der Tenor allgemein im Rat ist skeptisch bis ablehnend. Immer wieder kommen die Gemeinderäte auf das Thema Verkehrssicherheit zu sprechen. Dies sei das entscheidendere Kriterium für Tempo 30, aber nicht der Lärmschutz. Da hilft es auch nicht, wenn Bürgermeister Andy Kümmerle betont, dass es gerade darum in diesem Fall nicht gehe.

Verkehrssicherheit sei Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt und nicht der Gemeinde. Andy Kümmerle bilanziert: „Wir sehen uns nicht imstande, allein aus Lärmschutzgründen eine solche Entscheidung zu treffen, stattdessen wünschen wir uns eine gemeinsame Betrachtung von Lärm und Sicherheit.“ Das Gremium entscheidet, den Lärmaktionsplan zur Kenntnis zu nehmen und nichts davon umzusetzen. Stattdessen solle das Landratsamt die verzwickte Gemengelage verkehrsrechtlich untersuchen.

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