Von den (Stand 2023) 2603 Einwohnern sind auf den betreffenden Strecken in Dörzbach von Lärm tagsüber insgesamt 345 Personen und nachts 421 betroffen. Allein in der Goldbachstraße sind nachts 120 Personen von Lärm mit einem Geräuschpegel von mindestens 60 dB(A) betroffen. Ab diesem Wert gilt es als eine Gesundheitsgefährdung, die Belastung muss durch Schutzmaßnahmen beseitigt werden. Zusätzlich erfahren zwölf Betroffene dort einen Lärmpegel von mindestens 57 Dezibel und acht einen Pegel von mindestens 55 dB(A).
Tempo 30 statt 50? Gemeinderat Dörzbach diskutiert über Maßnahmen gegen Lärm
Lärm kann krank machen: Der vorgestellte Lärmaktionsplan für Dörzbach und die Ortsdurchfahrt Hohebach wirft im Gemeinderat Fragen auf. Die Reduzierung der Geschwindigkeit bereitet manchen Räten Sorge.

Eine Handvoll Zuhörer sitzt am Dienstagabend im Sitzungssaal des Rathauses in Dörzbach und verfolgt die Gemeinderatssitzung. Bürger sind darunter kaum; ein Großteil sind geladene Gäste, die neue Pläne für Dörzbach vorstellen. „Ich hätte mir mehr Bürger gewünscht“, sagt Bürgermeister Andy Kümmerle mit Blick auf Tagesordnungspunkt vier. Denn das Thema Lärmaktionsplan betrifft die Einwohner direkt und sorgt nicht nur im Gemeinderat für Diskussionsstoff.
Lärmaktionsplan für Dörzbach sieht auf manchen Strecken Tempo 30 vor
Nach Paragraf 47d Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, für die Hauptverkehrsstraßen, in dem Fall den B19-Abschnitt Goldbachstraße, Anwohner vor Lärm zu schützen. Freiwillig nimmt die Gemeinde auch die Strecken L1025 Klepsauer Straße, B19 Hauptstraße/Hohebacher Straße und die B19 Ortsdurchfahrt Hohebach (Dörzbacher Straße, Kirchplatz, Stachenhäuser Straße) in die Planung mit auf. Im Raum steht vor allem die Reduzierung der Geschwindigkeit.
Lärm als Gefahr: Lärmaktionsplan im Gemeinderat Dörzbach vorgestellt
Planer Wolfgang Wahl vom Büro Rapp erklärt dazu: „Lärm kann krank machen.“ Lärm drücke die Immobilienpreise und beeinträchtige etwa die Arbeit. Ziel sei es, Lärm bereits in der Entstehung zu verhindern.
Beim Lärmaktionsplan werde der Straßenverkehrslärm berechnet – nicht vor Ort mit Geräten bemessen, wie mancher meinen könnte. In die Berechnung hinein fließen etwa die zulässige Geschwindigkeit, die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche, Gefälle und Ampeln. Ausschlaggebend dafür, ob unterm Strich Maßnahmen ergriffen werden müssen: „Es muss eine durch Lärm verursachte Gefahrenlage bestehen“, so Wahl.
Ab einem Geräuschpegel von 65 Dezibel am Tag und ab 55 Dezibel in der Nacht beginnt der gesundheitskritische Bereich, erklärt Wahl.
Der Plan sieht vor, dass entlang der L1025, zwischen Max-Planck-Straße und B19, ganztägig die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer gilt. Auf der B19 zwischen Dorfweg und Hohebacher Straße 11 ebenfalls. In der Ortsdurchfahrt Hohebach (ebenfalls B19) soll nachts künftig Tempo 30 gelten. Zusätzlich zur Temporeduzierung soll der Straßenbelag der L1025 durch einen leiseren ersetzt werden. Tafeln, die die gefahrene Geschwindigkeit messen und anzeigen, sind ebenfalls vorgesehen.
Neuer Straßenbelag könnte in Dörzbach für weniger Lärm sorgen
„Ich bin da zu sehr Autofahrer, um mich damit anzufreunden,“ sagt Gemeinderat Jürgen Leiser (CDU) zu den Plänen. Er regt an, vielleicht doch eher den Schwerlastverkehr einzuschränken. Und ist überzeugt, dass der Austausch normaler Fenster mit Lärmschutzfenstern für Anwohner hilfreich wäre.
Wolfgang Wahl erklärte jedoch vorab, dass ein Lkw zwar so viel Lärm wie 20 Pkw verursachen könne, ein Durchfahrtsverbot aber nur dazu führe, dass die Lastwagen durch Nachbargemeinden fahren. Lärmschutzfenster könnten nur sehr wenigen Anwohner helfen.
Weniger Lkw und mehr Stau? Gemeinderat Dörzbach hat Fragen zu Lärmaktionsplan
„Birgt Tempo 30 nicht irgendwie Staupotenzial?“, wirft Gemeinderätin Danuta Gutheiß (UWV) ein. „Nein, der Verkehrsfluss verschlechtert sich nicht“, sagt Wahl. Es gebe sogar die Erfahrung, dass Anwohner bei niedrigen Geschwindigkeiten besser aus ihrer Ausfahrt herauskämen.
Trotz Skepsis einzelner Räte empfiehlt Wahl, die Maßnahmen zu beschließen und damit in die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu gehen. Denn Maßnahmen im Nachhinein zu entschärfen sei möglich, diese hingegen später zu verschärfen benötige eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Und er betont: „Es ist nicht Wünsch-dir-was.“ Über den Plan müsse der Gemeinderat ermessensfehlerfrei entscheiden. Heute werde auch noch nicht der finale Beschluss gefasst.
Lärmaktionsplan Dörzbach: Gemeinderat diskutiert über vorgeschlagene Maßnahmen
Andere Vorschläge der Gemeinderäte, wie Tempo 40 für alle oder Tempo 30 nur für Lkw, hält Wolfgang Wahl nicht für zielführend. Andy Kümmerle kommt zum Schluss: „Ich glaube, es ist jetzt klar: Wir sind verpflichtet, das zu tun.“
Mit zwei Enthaltungen ist es dann beschlossene Sache: Das Beteiligungsverfahren wird durchgeführt. Erst nach dem Verfahren fällt dann die endgültige Entscheidung über den Lärmaktionsplan. Schlussendlich muss auch die Verkehrsbehörde mit den geplanten Maßnahmen einverstanden sein.

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