Stimme+
Angeklagter drohte mit Messer

Geiselnahme bei Untermünkheim: Prozessstart am Landgericht Heilbronn verschoben

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Bei Untermünkheim droht ein Mann, eine Bombe zünden zu wollen. Mit einem Messer geht er auf andere Verkehrsteilnehmer los. Erst ein Schuss aus einer Polizeipistole beendet das Spektakel bei Untermünkheim. Der Fall beschäftigt das Landgericht, der Prozessstart musste jedoch verschoben werden. 


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Erst der Schuss eines Polizeibeamten in das Bein des mutmaßlichen Geiselnehmers beendete das Spektakel vergangenen Mai auf der Kreisstraße bei Untermünkheim (Landkreis Schwäbisch Hall). Der Angeklagte (Jahrgang 1957) sollte sich ursprünglich ab Freitag vor der 9. Großen Strafkammer am Landgericht Heilbronn verantworten. Wegen Krankheit musste der Prozessstart jedoch verschoben werden. Ihm wird Geiselnahme und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Wie ein Krimi klingt, was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft: Nachdem der Mann mit hoher Geschwindigkeit auf der falschen Fahrbahnseite unterwegs gewesen war, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte, weil er ihnen frontal entgegenfuhr, sei er ausgestiegen und habe eine entgegenkommende Fahrerin bedroht. Der Angeklagte soll Flaschen und Behälter auf die Straße gestellt und behauptet haben, es handele sich um Bomben.

Prozess nach Geiselnahme bei Untermünkheim beginnt: Angeklagter drohte mit Messer

Danach, so der Staatsanwalt weiter, hat sich der Angeklagte durch das geöffnete Fahrerfenster in ein Auto gebeugt und dem Zeugen S., der noch im Auto saß, ein Messer mit einer Klingenlänge von etwa neun Zentimeter vorgehalten. Er habe begonnen, den Sicherheitsgurt durchzuschneiden und gedroht, den Mann „abzustechen“ und den Arm abzuschneiden, um zu erzwingen, dass der Zeuge permanent die Lichthupe und Hupe seines Autos betätige. Einem weiter eintreffenden Zeugen M., der kurzzeitig anhielt, habe der Angeklagte durch das geöffnete Fenster unvermittelt gegen die linke Kopfseite geschlagen.

Gegenüber einem weiter hinzutretenden Zeugen H., der Hilfe anbot, habe der Angeklagte die Drohung, den in seiner Gewalt befindlichen Zeugen Sch. und auch ihn, H., „abzustechen“, bekräftigt, um den Zeugen H. zum Entfernen vom Tatort zu bewegen. Schließlich sei der Angeklagte mit erhobenen Messer auf die um 21:55 Uhr eintreffenden Polizeibeamten zugelaufen unter Missachtung der Aufforderung, das Messer wegzulegen, wonach es schließlich zum Einsatz von Pfefferspray und Schusswaffengebrauch kam. Der Angeklagte wurde hierbei im Bereich des Schienbeins verletzt und konnte überwältigt werden.

Geiselnahme mit Messer bei Untermünkheim: Ist Angeklagter schuldfähig?

Die befasste 9. Große Strafkammer wird  zu prüfen haben, ob und inwiefern der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war und ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss, weshalb das Verfahren beim Landgericht anhängig gemacht wurde.

Nachdem der gegen den Angeklagten erlassene Haftbefehl Ende Juli 2024 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, befindet sich der Angeklagte auf freiem Fuß. 

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben