„Ihre Tonne steht an einem stark frequentierten Platz und Sie haben Sorge, dass Passanten Störstoffe in Ihre Tonne werfen?“ Auch für diesen Fall hat die Abfallwirtschaft eine Lösung parat: „Mit dem Tonnenschloss der AWH steht Ihre Tonne gut verschlossen an der Straße und kann dennoch zuverlässig von den Müllwerkern geleert werden.“ Die einmalige Gebühr inklusive Montag beträgt 60 Euro.
KI kontrolliert Biotonnen: Was auf Müllsünder in Hohenlohe jetzt zukommt
Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis macht ernst: Ab Januar 2026 wird der Inhalt der Biotonnen mit Künstlicher Intelligenz kontrolliert. Alle Müllsünder sollen damit erwischt werden. Wer falsche Stoffe entsorgt, wird wie bisher zur Kasse gebeten.
Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis (AWH) hat es mehrfach angekündigt und setzt den Systemwechsel ab 2. Januar 2026 konsequent um. Künstliche Intelligenz soll dann das ermöglichen, was bis jetzt durch die stichprobenhafte Kontrolle von Menschenhand nicht möglich war: Tatsächlich alle Haushalte zu ertappen, die Plastik oder andere Fremdstoffe in die Biotonne werfen.
Biomüll im Hohenlohekreis: Fremdstoffe behindern und verteuern die Verwertung
Solche unerlaubten Fehlwürfe sind Gift für die Verwertung. Egal ob der Abfall in Vergärungsanlagen zu Strom und Wärme oder nur zu Kompost verarbeitet wird: „Kunststoffe und andere Fremdstoffe sind in beiden Prozessen hinderlich. Das Aussortieren ist nur begrenzt möglich und verteuert die Entsorgungskosten“, erklärt die AWH in einer aktuellen Mitteilung.

Seit Mai können Verwerter verunreinigten Biomüll zurückweisen
„Seit Mai 2025 können Verwerter verunreinigten Bioabfall zurückweisen. Für die betroffenen Abfallwirtschaftsbetriebe bedeutet das Kosten für Abholung und Weitertransport der Abfälle sowie die Entsorgung als Restmüll. Diese Kosten müssen dann über die Müllgebühren von allen Gebührenzahlern getragen werden“, schreibt die Abfallwirtschaft weiter. Noch ist es noch nicht so weit, weil die Verwerter bis dato kulant sind und verunreinigte Chargen noch durchwinken. Weil sie erkennen, dass sich etwas zum Positiven bewegt hat. Das reicht auf lange Sicht aber nicht aus.
Nur noch drei Prozent Fremdstoffe im Biomüll erlaubt
Die Änderung der Bioabfallverordnung war am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Die AWH hatte sie schon länger auf dem Schirm. Nur noch drei Prozent Fremdstoffe dürfen seitdem im Biomüll enthalten sein. Diese Latte riss der Hohenlohekreis bei weitem, wie Hochrechnungen gezeigt hatten. Mit Müllberater Rainer Mugler hatte es die AWH seit 2018 auf die sanfte Art versucht. Er ermahnte nur, wenn er bei seinen Kontrolltouren Plastik oder Restmüll fand – vielfach vergeblich. Deshalb zog die AWH die Zügel an.
So kontrollieren die Hohenloher Müllwerker seit September 2020
Seit September 2020 kontrollieren Müllwerker den Inhalt von Biotonnen stichprobenhaft und oberflächlich per Sichtkontrolle, seit Januar 2021 wird dabei für jede falsch befüllte Tonne eine Extra-Zahlung fällig. Und diese Rechnung geht so: Verunreinigte Biotonne bleiben zunächst stehen und werden zu Restmülltonnen umprogrammiert. Für deren Leerung wird der Normalpreis pro Behältergröße erhoben – plus eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro. Bei einer 60-Liter-Biotonne wären dies nach dem für 2025 gültigen Restmülltarif 3,84 Euro plus fünf Euro, also 8,84 Euro.
Zu den Sonderleerungsgebühren kam noch ein saftiges Bußgeld
Weil auch diese Aktion nicht fruchtete, verschärfte die AWH den Kontrolldruck weiter. Seit 22. Oktober 2024 kippen spezielle Teams der AWH ausgewählte Behälter auf einem rollenden Tisch aus und sezieren den Biomüll penibel auf Fremdstoffe. Zu Beginn dieser Kampagne, die bundesweit Aufsehen erregte, bestätigten sich die schlimmsten Befürchtungen: noch immer etwa 55 Prozent der gecheckten Biotonnen waren mit Störstoffen durchsetzt. Kunststofftüten und verpackte Lebensmittel fanden die Müll-Detektive häufig, immer wieder auch Babywindeln, Batterien oder Bauschutt.
Die Halter besonders verunreinigter Biotonnen wurden nun nicht nur mit der Zahlung einer Sonderleerung bestraft. Sie bekamen auch noch ein saftiges Bußgeld aufgebrummt, das zuletzt bei durchschnittlich 120 Euro lag. Die intensiven Kontrollen wurden weitergeführt und zeigten Wirkung: Im Jahr 2025 enthielten nur noch 21 Prozent der kontrollierten Biotonnen Fehlwürfe. Und die Quote der verhängten Bußgelder sank.
So funktioniert die Müllkontrolle mit KI im Hohenlohekreis
„Doch auch damit werden die strengen, gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte von drei Prozent für Fremdstoffe und Kunststoffe in Bioabfall noch nicht eingehalten“, heißt es von Seiten der AWH. Sie setzt deshalb ab Januar 2026 auf Künstliche Intelligenz. „Ein an den Abfuhrfahrzeugen installiertes Kamerasystem erfasst sowohl die Sicht von oben in die Biotonne als auch den Inhalt der Tonne während der Leerung im Fahrzeug. Erkennt die KI dabei Störstoffe, werden diese fotografisch festgehalten und über einen in der Tonne verbauten Chip direkt dem verantwortlichen Tonnenbesitzer zugeordnet“, schreibt die AWH.
So werden die Hohenloher Müllsünder ab 2026 zur Kasse gebeten
„Diesen erwartet dann ein Schreiben der Abfallwirtschaft, das ihn über die Berechnung einer Sonderleerung in Kenntnis setzt. Die Höhe richtet sich nach der Leerungsgebühr der jeweiligen Tonnengröße plus einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro. So werden die durch Fehlwürfe entstehenden Mehrkosten von den Verursachern direkt getragen.“ Nun werden also keine Bußgelder mehr fällig, sondern „nur“ noch Sonderleerungsgebühren, die aber um einiges höher ausfallen als zuletzt. Am Beispiel der 60-Liter-Tonne sind es ab 2026 dann 4,10 Euro für die Zusatzleerung als Restmüll, plus 50 Euro Verwaltungsgebühr: also 54,10 Euro.
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Kommentare
Wolfgang am 31.12.2025 09:26 Uhr
Die Natur wird sich bedanken wenn der Müll dann illegal entsorgt wird.
Mir ist schleierhaft was die Verantwortlichen überhaupt denken.
am 30.12.2025 09:31 Uhr
Der Einsatz von KI zur Verbesserung der Biomüllqualität ist grundsätzlich nachvollziehbar, das konkrete Vorgehen wirft jedoch erhebliche rechtliche und praktische Fragen auf. Biotonnen stehen häufig frei zugänglich im öffentlichen Raum, dennoch werden Fehlwürfe pauschal dem Tonnenbesitzer zugerechnet, also faktisch eine Beweislastumkehr, obwohl Fremdbefüllung durch Dritte objektiv möglich ist.
Als „Lösung“ wird ein Müllschloss angeboten, das die Bürger selbst bezahlen müssen. Damit wird der Schutz vor Handlungen Dritter kostenpflichtig auf den Einzelnen abgewälzt. Gleichzeitig ist ein Schloss im Alltag unkomfortabel und verhindert Fehlwürfe im eigenen Haushalt nicht, etwa durch Kinder. Eltern haben keine KI zur Kontrolle und müssten den Biomüll faktisch per Hand überprüfen, um kein Risiko einzugehen.
Hinzu kommt die pauschale Verwaltungsgebühr von 50 Euro, die in keinem erkennbaren Verhältnis zu den tatsächlichen Entsorgungskosten steht und strafähnlich wirkt ohne die rechtsstaatlichen Sicherungen eines Bußgeldverfahrens. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Technik hier weniger zur Lösung des Entsorgungsproblems eingesetzt wird, sondern vor allem zur Sanktionierung, während Verantwortung, Kosten und Risiko einseitig auf die Bürger verlagert werden.
Sebastian König am 29.12.2025 21:47 Uhr
Wird ähnlicher Aufwand auch betrieben, um die Zuverlässigkeit der Abholung zu erhöhen? Dürfen wir Zwangskunden eine Gebühr erheben, wenn die Tonnen wieder nicht wie vereinbart geleert wurden?