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Bezahlkarte für Flüchtlinge steht im Land und in der Region in den Startlöchern 

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Am 2. Dezember werden die Bezahlkarten erstmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgegeben. Danach wird das System schrittweise auf alle Kreise in Baden-Württemberg ausgerollt. Hohenlohe gehört ab Januar zu den Pilotkreisen. 


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Die Bezahlkarte für Flüchtlinge wird in den kommenden Monaten flächendeckend in 14 Bundesländern eingeführt. Das einheitliche System steht und ist mit allen abgestimmt. In Baden-Württemberg werden die ersten Karten am Montag, 2. Dezember, in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Eggenstein-Leopoldshafen bei Karlsruhe ausgegeben. Ab Januar werden alle Kreise nach und nach folgen.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Hohenlohekreis kann ab Januar mit der Einführung planen

Der Hohenlohekreis ist einer der ersten, in dem das System angewendet wird. Im März hatte das Landratsamt sein Interesse bekundet, einer der Pilotlandkreise sein zu wollen. „Mittlerweile haben wir vom Regierungspräsidium Stuttgart die Mitteilung bekommen, dass alle Kreise, die ein solches Interesse gemeldet haben, im Januar mit einem Start der Bezahlkarte planen können“, erklärt Sascha Sprenger, Sprecher des Hohenlohekreises.

14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein einheitliches System verständigt. Am 25. September bekam die secupay AG den Zuschlag für ihre „Social-Card“.
14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein einheitliches System verständigt. Am 25. September bekam die secupay AG den Zuschlag für ihre „Social-Card“.  Foto: Sven Hoppe

Auszahlungen für Februar sollen erstmals über die Bezahlkarte laufen

„Die unteren Aufnahmebehörden entscheiden selbst, wie sie den Rollout der Bezahlkarte gestalten“, sagt Aniello Ambrosio, Sprecher des Landesministeriums der Justiz und für Migration. Dies müsse „nicht zwingend für alle bestehenden Leistungsberechtigten zeitgleich erfolgen“. Der Hohenlohekreis rechnet damit, dass es vier Wochen dauern wird, bis alle Prozesse der „Ausroll-Phase“ durchlaufen sind. Diese voraussichtliche Zeitschiene habe der Dienstleister genannt. „Es ist also denkbar, dass wir die Bezahlkarte im Laufe des Januars mit dem Zahllauf der Auszahlung für Februar einführen können“, so Sprenger. „Wir planen keine schrittweise Einführung, sondern möchten die Bezahlkarte zu einem Stichtag für alle Personen umsetzen“, die Bezüge gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Ende Oktober 2024 waren es im Hohenlohekreis 689. Je nach Alter, Familienstand und Wohnsituation erhalten sie pro Monat zwischen 441 und 299 Euro.

Bezahlkarte für Flüchtlinge: Stadt und Landkreis Heilbronn nicht in der Pilotphase

Der Landkreis Heilbronn hatte sich nicht für die Pilotphase beworben. „Wir planen dennoch die zeitnahe Einführung“, sagt Sprecher Michael Brand. Gleiches gilt für die Stadt Heilbronn. „Wir beginnen aktuell mit den Vorbereitungsarbeiten“, erklärt Sprecherin Claudia Küpper. Wenn diese im Dezember oder Januar beendet seien, könne die Umsetzungsphase starten.

14 von 16 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein einheitliches System verständigt. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Am 25. September bekam die secupay AG den Zuschlag für ihre „Social-Card“. Leistungsempfänger erhalten künftig kein Geld mehr bar ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen, sondern eine Karte mit dem ihnen zustehenden Geldbetrag. Damit können sie Überweisungen tätigen und Lastschriften begleichen. Das Abheben von Bargeld ist auf 50 Euro begrenzt – in Einzelfällen auch mehr, etwa um in Tafelläden oder auf Flohmärkten einkaufen zu können.

Das soll die Bezahlkarte für Flüchtlinge verhindern 

Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen in die Heimatländer verhindern. „Wir tragen durch eine gezielte Steuerung und Kontrolle der Gelder aktiv zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität bei“, so Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek. „Zudem reduzieren wir Anreize für eine irreguläre Asylmigration nach Deutschland.“ Daneben sollen die Kommunen bei der Verwaltung entlastet werden.

Die Bezahlkarte wurde als „Leistungsform“ in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen. Dies regelt, wie viel Geld Flüchtlinge und deren Angehörige pro Monat erhalten. Die Beträge werden jährlich angepasst und sind nach Alter, Familienstand und Wohnsituation gestaffelt. Erwachsene bekommen 441, 397 oder 353 Euro, Jugendliche und Kinder 391, 327 oder 299 Euro.

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