Razzien in Forchtenberg: Hat ein Arzt mehrere hunderttausend Euro zu viel abgerechnet?
Die Polizei hat eine Arztpraxis in Forchtenberg und ein Privathaus durchsucht. Wurde die kassenärztliche Vereinigung mit falschen Abrechnungen um mehrere hunderttausend Euro betrogen?
Es scheint sich um keine Bagatelle zu handeln: Am Dienstagmorgen durchsuchten Polizisten des Kriminalkommissariats Künzelsau und der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn mit Unterstützung weiterer Kräfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn die Räumlichkeiten einer Praxisgemeinschaft in Forchtenberg sowie die Privatwohnung eines leitenden Arztes der Einrichtung.
Arzt-Leistungen falsch abgerechnet? Polizei durchsucht Praxisräume in Forchtenberg
Derzeit bestehe der Verdacht, dass durch diesen in mehreren Fällen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ärztliche Leistungen abgerechnet wurden, für die tatsächlich keine Behandlungen erfolgten. Das teilen Staatsanwaltschaft und Polizei in einer abgestimmten Meldung mit.
Der geschätzte Abrechnungsschaden könnte bei mehreren hunderttausend Euro liegen, heißt es darin. Die Polizei konnte umfangreiche Abrechnungsunterlagen sicherstellen. Die Ermittlungen dauern an.

Abrechnungsbetrug bei Arzt in Forchtenberg? So reagiert die Kassenärztliche Vereinigung
Kai Sonntag, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung, hatte sich zuvor nicht zur möglichen Schadenshöhe äußern wollen. Sonntag betonte: „Wir geben grundsätzlich keine Auskünfte zu Verfahren gegen Mitglieder.“ Er erklärt aber das Prozedere: „Grundsätzlich hat die KVBW hat den gesetzlichen Auftrag, die Abrechnungen der Mitglieder zu prüfen.“
Die Prüfung erfolge in mehreren Schritten. „Dazu gehört auch, dass wir eine Plausibilitätsprüfung vornehmen“, führt Sonntag aus. Hier werden bestimmte statistische Auffälligkeiten geprüft. Fällt etwas auf, dann würden die Ärzte zu erweiterten Auskünften aufgefordert. „Und gegebenenfalls wird die Abrechnung dann korrigiert“, sagt Sonntag. Er sagt: „Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten wir dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, also etwa ein Betrugsverdacht besteht.“
„Hier kann es sich nicht um eine Kleinigkeit handeln“, sagt in dem Zusammenhang ein Arzt mit Sitz in Öhringen. Kleinigkeiten, betont er, regele die KV selbst.
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