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Wegen Mordes verurteilter Heilbronner Wollhausraser soll abgeschoben werden

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Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhausraser soll abgeschoben werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jetzt eine entsprechende Verfügung erlassen. Der türkische Staatsbürger hat einen Monat Zeit, dagegen zu klagen.


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Der wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhausraser soll abgeschoben werden. Das hat jetzt das Regierungspräsidium Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Demnach hat die Behörde ihre Prüfung abgeschlossen und eine Ausweisungsverfügung gegen den inzwischen 23 Jahre alten türkischen Staatsbürger erlassen. Die Verfügung ist noch nicht bestandskräftig. Der in Haft befindliche Betroffene kann gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart erheben.

Im April 2024 verurteilte die zweite Große Jugendkammer den damals 21 Jahre alten Angeklagten nach einem rund acht Monate dauernden Prozess wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im April 2025 nach einer Revision bestätigt.

Der sogenannte Wollhausraser wurde im April 2024 vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes verurteilt. Jetzt soll er abgeschoben werden.
Der sogenannte Wollhausraser wurde im April 2024 vom Landgericht Heilbronn wegen Mordes verurteilt. Jetzt soll er abgeschoben werden.  Foto: Seidel, Ralf

Tempo 100 statt 40: Familienvater stirbt bei Unfall in der Wollhausstraße

Am 12. Februar 2023 fuhr der damals 20 Jahre alte Heilbronner mit rund 100 Stundenkilometern in der Wollhausstraße. Dort gilt Tempo 40. Nachdem er auf dem Zebrasteifen auf Höhe der Kreissparkasse kurz nach 17 Uhr bereits beinahe eine Frau überfahren hatte, krachte er wenige Meter später mit seinem BMW in den Mercedes einer Familie, der laut Urteil des Heilbronner Landgerichts „ordnungsgemäß und mit angepasster Geschwindigkeit“ aus einer Ausfahrt fuhr. Der Familienvater war sofort tot. Seine Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.

Wie kaum ein anderer Prozess ließ dieses Verfahren die Emotionen hochkochen. Im Gerichtssaal, aber auch außerhalb. Im Justizgebäude herrschten erhöhte Sicherheitsbestimmungen. Nicht zuletzt wegen der mutmaßlichen Drohungen gegen den Angeklagten und dessen Familie. Auf verschiedenen Social-Media-Plattformen im Internet war unter anderem vom „kurzen Prozess“ die Rede. Auch die Heilbronner Stimme musste auf ihrer Internetplattform immer wieder Kommentare unter der Berichterstattung löschen.


Acht Monate dauernder Prozess erhitzte die Gemüter auch im Heilbronner Gerichtssaal

Auch im Gerichtssaal waren die Gemüter erhitzt. Der Vorsitzende Richter Alexander Lobmüller und die Anwälte des Beschuldigten, Anke Stiefel-Bechdolf und Stefan Lay, arbeiten sich immer wieder aneinander ab. Der Vorwurf an den jeweils anderen: „Warum dieser Ton?“

Bevor das Regierungspräsidium die Ausweisungsverfügung erlassen konnte, musste die Behörde den Einzelfall prüfen. Im Fall des sogenannten Wollhausrasers sei die Voraussetzung des Paragrafen 53 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Ausweisung erfüllt. Demnach werde der türkische Staatsbürger ausgewiesen, weil dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährde. In diesem Fall überwiege das öffentliche Interesse an einer Ausreise gegenüber dem Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib.


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Verurteilter Raser kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart einreichen

Mit der behördlichen Entscheidung endet der rechtmäßige Aufenthalt des türkischen Staatsbürgers. Dadurch wird er ausreisepflichtig. Der Betroffene kann jetzt innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Verfügung einreichen. Weist das Verwaltungsgericht die Klage ab, kann die Ausreisepflicht mit einer Abschiebung zwangsweise durchgesetzt werden. Dafür wäre dann das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

Vor einer Abschiebung muss die Strafvollstreckungsbehörde ihre Freigabe erteilen. Ob und wann eine solche Freigabe erteilt wird, entscheidet die Strafvollstreckungsbehörde.


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