Stimme+
Heilbronner Landgericht
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Prozess wegen versuchten Mordes in Waldenburg: DNA in Tatfahrzeug gefunden

   | 
Lesezeit  2 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

Im Heilbronner Prozess um den versuchten Auftragsmord in Waldenburg hat noch kein Zeuge den Fahrer des Tatfahrzeugs wiedererkannt. Ein Gutachter des Landeskriminalamts hat aber dessen DNA gefunden.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Eigentlich hatte die erste Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts die Verhandlung am Mittwoch gegen die drei Angeklagten wegen versuchten Auftragsmords in Waldenburg ganztags angesetzt. Der Vorsitzende Richter Martin Liebisch machte dennoch bereits gegen Mittag Schluss. Grund ist der schlechte Gesundheitszustand des Hauptangeklagten. Er leidet seit Tagen unter starken Schmerzen und kann am Prozess nur auf einer Krankenliege teilnehmen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Oberregierungsrätin Miriam Birk-Braun, wirft den Angeklagten unter anderem gemeinschaftlich versuchten Mord sowie gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Demnach soll der Hauptangeklagte K. die beiden anderen Angeklagten F. und G. beauftragt haben, seine Exfrau am 23. Mai 2025 mit einem Pkw zu überfahren, während sie gerade ihre Tochter vom Kindergarten in Waldenburg abholte.

Der Prozess wegen eines versuchten Auftragsmordes in Waldenburg geht nur schleppend voran. Der Hauptangeklagte leidet seit Tagen unter starken Schmerzen.
Der Prozess wegen eines versuchten Auftragsmordes in Waldenburg geht nur schleppend voran. Der Hauptangeklagte leidet seit Tagen unter starken Schmerzen.  Foto: Berger, Mario

Versuchter Auftragsmord in Waldenburg: Kein Zeuge konnte bisher den Fahrer des Tatfahrzeugs identifizieren

Das Tatfahrzeug soll der Angeklagte F. gefahren haben. Zwar hat dessen Partnerin und Mitangeklagte G. am vorangegangenen Verhandlungstag F. als Fahrer benannt, eindeutig identifiziert hat ihn bisher aber keiner der Zeugen. Weder diejenigen, die Zeugen der Tat wurden, noch diejenigen, denen das Fahrzeug mit Augsburger Kennzeichen in den vorangegangenen Tagen immer wieder aufgefallen ist.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die mutmaßlichen beauftragten Täter die Gewohnheiten ihres späteren Opfers auskundschaften wollten. Demnach wollten sie herausfinden, wann sich die Exfrau des mutmaßlichen Auftraggebers wo aufhält. Die Täterbeschreibung der Zeugen beschränkte sich auf einen Mann, der etwa 1,80 Meter groß ist, dunkle Haare hat und einen Vollbart trägt. Eine Zeugin sagte weiter, er habe ein dunkles T-Shirt und gelbe Shorts getragen.

Molekulargenetisches Gutachten erhärtet Verdacht gegen den Fahrer

Licht ins Dunkel hat am Mittwoch ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts gebracht. In seinem molekulargenetischen Gutachten stellte er fest, dass DNA-Spuren des Angeklagten F. im mutmaßlichen Tatfahrzeug gefunden wurden. Darüber hinaus fand der Beamte DNA-Spuren an einem Zigarettenstummel, den ein Mann, auf den die Täterbeschreibung passte, in einem Wohngebiet von Eschelbach neben dem Ford Focus weggeworfen hatte.

Ebenfalls am Mittwoch berichtete ein Polizeibeamter aus Künzelsau über die Vernehmung eines Zeugen, der aus erster Hand gehört habe, dass der Hauptangeklagte zunächst jemand anderen mit dem Mord an seiner Exfrau beauftragen wollte. Dieser habe jedoch abgelehnt und deshalb Angst vor K., weshalb er sich bewaffnen wolle, sollte die Polizei den Hauptangeklagten nicht festnehmen.

Der angeblich zunächst beauftragte Zeuge sollte bereits vergangene Woche aussagen. Die Kammer musste die Verhandlung aber wegen des Gesundheitszustandes des Hauptangeklagten unterbrechen. Dieser Belastungszeuge wird an einer der kommenden Verhandlungstage gehört.




Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben