Waffenbesitzverbote in der Region Heilbronn und Hohenlohe: Behörden nennen Zahlen
Ein Instrument für mehr Sicherheit sind Waffenbesitzverbote. In der Region Heilbronn und Hohenlohe sprechen die Behörden nur selten ein solches Verbot aus.

In bestimmten Fällen sind die Waffenbehörden befugt, jemandem den Besitz einer Waffe dauerhaft zu verbieten. Betroffene dürfen keine scharfen Schusswaffen besitzen, keine Schreckschusspistolen oder bestimmte Messer. Individuelle Waffenbesitzverbote sind – neben dem ohnehin strengen Waffengesetz in Deutschland – ein weiteres Instrument, um die Sicherheit zu erhöhen. Der Gedanke: Weniger Waffen in Händen gefährlicher Menschen bedeuten weniger schwere Gewalttaten. Derartige Verbote werden in der Region Heilbronn und im Hohenlohekreis sehr selten ausgesprochen.
Auch im Raum Heilbronn und Hohenlohe wurden Waffenbesitzverbote erteilt
Jedes Verbot muss im Einzelfall geprüft werden. Das Landratsamt Heilbronn erteilte dieses Jahr 18 Menschen ein Waffenbesitzverbot, gibt ein Sprecher an. In den beiden Jahren davor untersagte die Waffenbehörde 23 und 26 Menschen im Landkreis den Besitz von Schusswaffen, Schreckschusspistolen oder Messern.
Die Stadt Heilbronn hat dieses Jahr bis jetzt vier Menschen mit einem dauerhaften Waffenbesitzverbot belegt, sagt eine Rathaussprecherin. Im Jahr davor waren es zwei und im Jahr 2023 drei Personen. Das Landratsamt des Hohenlohekreises hat in den Jahren seit 2022 bis heute sechs Verbote ausgesprochen, teilt eine Pressesprecherin mit.
„Jede Waffe, die nicht im Umlauf ist, macht unser Leben sicherer“, sagt Frank Belz, Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums. Häufig stießen Polizisten bei Durchsuchungen im Rauschgiftmilieu auf Waffen oder gefährliche Gegenstände. Es komme vor, dass jemand den Verkauf von Drogen in seinem Wohnzimmer abwickelt und neben dem Tisch griffbereit einen Baseballschläger, ein Messer oder eine Schusswaffe platziert, berichtet Belz. Die Waffe diene dem Dealer zur Absicherung seines Drogenverkaufs. Die Polizei stellt die Gegenstände sicher. Kommt sie zum Ergebnis, dass eine Person charakterlich ungeeignet ist, eine Waffe zu führen, macht sie eine Meldung an die zuständige Waffenbehörde.
Verbote treffen beispielsweise Straftäter, Extremisten oder psychisch kranke Menschen
„In der Regel erhält die Waffenbehörde durch die zuständige Polizeidienststelle Hinweise mit der Bitte, ein Waffenverbot zu prüfen“, bestätigt Harald Wild, Leiter der Jagdbehörde der Stadt Heilbronn. Die Behörde schaut ihm zufolge, ob die Person von einem Gericht zu einer Strafe über einem Jahr verurteilt wurde. Sie klärt, ob die Person aufgrund von Alkohol- und sonstigem Drogenkonsum als unzuverlässig einzustufen ist. Verbote können psychisch kranke Menschen oder solche mit einer rechtsextremistischen Einstellung treffen. Die Waffenbehörde könne auch von sich aus tätig werden, sagt Wild. Etwa wenn sich bei der regelmäßigen Überprüfung eines Jägers oder Sportschützens Auffälligkeiten ergeben.
Straftaten mit Schusswaffen und Messern im öffentlichen Raum tragen zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Nach Angaben des Innenministeriums Baden-Württemberg nahmen Messerangriffe im Jahr 2024 um 3,2 Prozent auf 1300 Fälle zu. Das Bundeskriminalamt BKA registrierte deutschlandweit 4685 Bedrohungen mit einer Schusswaffe – ein Plus gegenüber dem Jahr davor von sechs Prozent.

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