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Waffenverbotszone in Heilbronn: Diese Ausnahmen gibt's bei Messern

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In der Heilbronner Innenstadt tritt vor Weindorf-Start ein Waffenverbot in Kraft. Aber was, wenn Kunden in der Zone ein Messer kaufen wollen? Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Hinweisschild zum Waffenverbot in Hamburg: In Heilbronn wird am Donnerstag eine solche Verbotszone eingerichtet.
Hinweisschild zum Waffenverbot in Hamburg: In Heilbronn wird am Donnerstag eine solche Verbotszone eingerichtet.  Foto: dpa

Es war eine der ersten Reaktionen in Heilbronn auf das Attentat von Solingen, bei dem ein mutmaßlich islamistisch motivierter Täter mit einem Messer drei Menschen erstochen hatte. Noch am selben Wochenende kündigte Oberbürgermeister Harry Mergel an, man werde die bisher auf das Areal am Bahnhof beschränkte Waffenverbotszone auf weite Teile der Innenstadt ausdehnen und die Regel zum Weindorf-Start am Donnerstag in Kraft setzen. 

Aus der Kommunalpolitik kommt breite Unterstützung. Am Mittwoch veröffentlicht die Stadt die entsprechende Verordnung, die bislang in Grundzügen bekannt ist. Die Zone reicht vom K3 bis zum Wollhaus und von der Allee bis zur Gerberstraße. Innerhalb der Zone ist das Mitführen von Waffen aller Art und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge ab vier Zentimetern Länge täglich zwischen 14 und 6 Uhr verboten. 

Messer in Heilbronner Innenstadt verboten: Sorge bei Einzelhandel und Kundschaft 

Im Einzelhandel und bei der Kundschaft hat die Ankündigung für Verunsicherung gesorgt. Schließlich gibt es innerhalb der Zone Geschäfte, die Küchenmesser verkaufen oder das Schleifen von Messern als Dienstleistung anbieten.

Kommen ihre Kunden mit dem Gesetz in Konflikt? Nein, stellt die Stadt auf Nachfrage klar, es gibt Ausnahmen – dann, "wenn für das Führen der Waffen oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt".

Waffenverbotszone in Heilbronn: Ausnahmen für manche Berufsgruppen

Unter diese Ausnahmen, so erläutert eine Rathaussprecherin, fallen sowohl Gewerbetreibende mit Sitz in der Zone, die zum Handel mit Waffen und Messern berechtigt sind, als auch deren Kundschaft. Jedoch sind Messer so zu verpacken, dass sie einem "unmittelbaren Zugriff" entzogen sind, etwa durch eine Zeitung, umwickelt mit einem Klebeband und einer Tasche.

Derart sicher verpackt werden sollten auch gebrauchte Messer, die zum Schleifen zum Handel gebracht werden. Bei einem Neukauf sollten Kunden zudem die Rechnung für die Dauer des Transports mit sich führen.  Ausnahmen gelten auch für manche Berufsgruppen, für Polizei und Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, für Handwerker und Gastronomen, die ein Messer beruflich brauchen. 


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