Verbot ab März: Regeln für den Heckenschnitt im Raum Heilbronn
Bäume, Hecken und Sträucher dürfen in Heilbronn ab dem 1. März nicht mehr stark zurückgeschnitten werden. Zum Schutz der Tiere und der Umwelt. Trotzdem gelten Ausnahmen.
Die Tage werden länger, die Sonne zeigt sich auch ab und zu und die Bäume und Sträucher entwickeln frische Triebe. Der Frühling hält langsam aber sicher Einzug in Heilbronn. Wer seinen Garten vor den ersten warmen Tagen noch auf Vordermann bringen möchte, sollte sich ranhalten. Denn größere Hecken- und Baumschnitte sind nur noch im Februar möglich.
Wie das Grünflächenamt der Stadt Heilbronn mitteilt, gibt es strenge Einschränkungen für die Schnittarbeiten sowie Rodungen. Die Behörde bezieht sich dabei auf das Bundesnaturschutzgesetz. Aber was heißt das konkret für das eigene Grün?
Hecke schneiden im Frühling: Nur noch im Februar erlaubt
Grundsätzlich dürfen (Hobby-)Gärtner aus Naturschutzgründen ab dem 1. März bis zum 30. September keine Fällungen, Rodungen sowie starke Rückschnitte vornehmen. Das gilt für Gehölze wie:
- Bäume
- Hecken
- Sträucher
- lebende Zäune (Kirschlorbeer, Weidezaun, kleine Fichten, die als Sichtschutz dienen)
- sonstige Gehölze
Das bedeutet aber nicht, dass die Heckenschere gar nicht mehr zum Einsatz kommen darf, denn weiterhin dürfen schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen gemacht werden.
Bäume und Hecken dürfen trotzdem gestutzt werden: Ausnahmen vom Verbot
Auch besteht die Ausnahme, wenn an einem Standort beispielsweise die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet ist. Und das Gesetz schließt außerdem Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen – Anbau von schnellwachsenden Bäumen – und auf gärtnerisch genutzten Grundflächen aus.
Dieses Verbot gilt im Übrigen auch für Röhrichte, also grob für Pflanzen entlang von Gewässern. Auch im erlaubten Zeitraum dürfen diese nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden.
Kein Abschnitt zwischen März und September – Zum Schutz der Tiere und Umwelt
Grund für das Verbot ist der Schutz der Brut- und Lebensstätten von Tieren. Zu Beginn des Frühjahres ab März nutzen viele Vögel und andere Tiere wie beispielsweise Insekten Bäume und Hecken, um dort ihre Jungen aufzuziehen.
Um die Natur nicht zu gefährden, ist es wichtig, sich an die Verbote zu halten. Daher lieber noch im Februar zur Schere greifen und nötige größere Schnitte durchführen – vorher aber immer schauen, ob Tiere sich nicht schon das Gehölz als Zuhause ausgesucht haben.
Grünabfälle in Heilbronn richtig entsorgen: Bürger haben mehrere Möglichkeiten
Für die Grünabfälle muss auch kein Platz in der Biotonne freigeschaufelt werden, denn diese können im Stadtgebiet Heilbronn an mehreren Standorten abgegeben werden. So gibt es Grünabfallcontainer auf allen Recyclinghöfen, wie beispielsweise der Deponie Vogelsang, in Böckingen in der Längelterstraße und der Sinsheimer Straße sowie in Klingenberg „Im Bruch“.
Auch ein Grund, sich an das Gesetz zu halten sind die Bußgelder, die bei einer Missachtung anfallen. Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Gehölzschnittverbot liege zwischen 50 und 7000 Euro, so eine Sprecherin der Stadt auf Nachfrage. In den vergangenen Jahren habe es jeweils einige wenige Verfahren gegeben, "im vergangenen Jahr zwei, bei denen Bußgelder von knapp 200 Euro und 705 Euro erlassen wurden".
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