Totschlagsprozess: Getötete soll von Schlag mit Tequilaflasche erzählt haben
Im Totschlagsprozess vor dem Heilbronner Landgericht ringt die Hauptbelastungszeugin um Fassung. Die Freundin des Angeklagten soll vom Schlag mit einer Tequilaflasche erzählt haben.
An jede Einzelheit, was sich beim Pokerabend im vergangenen November in einer Wohnung in der Heilbronner Wollhausstraße abgespielt hat, kann sich die Hauptbelastungszeugin am Donnerstag vor dem Heilbronner Landgericht nicht mehr erinnern. Dort muss sich seit September ein 30-jähriger Heilbronner zum zweiten Mal verantworten. Staatsanwältin Sabrina Klaiber wirft dem Angeklagten unter anderem Totschlag an seiner damaligen Lebensgefährtin vor. Der erste Prozess vor der Schwurgerichtskammer ist im Juni geplatzt.
Zeugin muss sich im Flur sammeln
Immer wieder ringt die Zeugin mit den Tränen. Sie braucht mehrere Pausen, um sich an die Geschehnisse in der fraglichen Nacht zu erinnern. Aber auch, um sich auf dem Flur des Landgerichts wieder zu sammeln. Die Fragen von Lars Middendorf, Anwalt des Angeklagten, setzen ihr zu. Richter Martin Liebisch unterbricht die Verhandlung für ein paar Minuten.
Keine Augenzeugen
Vieles habe sie inzwischen vergessen. Auch weil sie diesen Abend in der Wohnung des Vaters der Gestorbenen verdränge. Sie leide unter Depressionen. Ihre Arbeit habe sie verloren. Dass ihre damalige Freundin in jener Nacht gesagt habe, ihr Lebensgefährte habe ihr in der Küche mit einer Tequilaflasche auf den Kopf geschlagen, wusste die Zeugin aber noch genau. Laut Anklage habe das Opfer dadurch eine Schädelfraktur erlitten. Noch in der selben Nacht sei sie an den Folgen dieser Verletzung gestorben. Der Beschuldigte bestreitet den Schlag mit der Tequilaflasche. Augenzeugen gibt es nicht.
Immer wieder lautstarke Auseinandersetzungen
Mehrere Auseinandersetzungen habe es an diesem Abend gegeben. Der Angeklagte habe mit seiner Freundin und mit deren Vater lautstark gestritten. Den ebenfalls anwesenden damals siebenjährigen Sohn der Gestorbenen soll der Beschuldigte geschlagen und dessen Kopf zwischen Tür und Rahmen geklemmt haben. Die Rötung im Gesicht des Jungen habe sie gesehen.
Totschlag nicht der einzige Vorwurf
Der mutmaßliche Totschlag an seiner damaligen Freundin ist nicht der einzige Vorwurf, für den sich der Beschuldigte verantworten muss. Bereits in der Nacht zum 1. November 2015 soll er zusammen mit seinen beiden Brüdern den Vater des Gestorbenen zwischen Mühlbach und Siegelsbach krankenhausreif geschlagen haben.
Angeklagter will zurückgeschlagen haben
Auch diesen Vorwurf bestreitet der Angeklagte. Der Vater seiner Freundin soll zuerst mit der Faust nach ihm geschlagen haben. Er habe zurückgeschlagen und ihm einen Tritt verpasst. "Meine Brüder haben ihn nicht geschlagen. Im Gegenteil. Sie wollten ihm helfen", verlas Rechtsanwalt Middendorf die Erklärung seines Mandanten.
Tritt in den Unterleib
Vorausgegangen sei ein Streit mit seiner Freundin in einer Heilbronner Diskothek, in den sich der Vater eingemischt habe. Im nachfolgenden Handgemenge seien beide zu Boden gefallen. Als er aufstehen wollte, habe ihm der Vater in den Unterleib getreten. "Ich musste mich übergeben", so der Angeklagte in seiner Einlassung. Er habe Angst gehabt, nicht mehr zeugungsfähig zu sein. Danach habe sich der Vorfall zwischen Mühlbach und Siegelsbach ereignet.
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