Totschlagsprozess vor dem Heilbronner Landgericht: Angeklagter bestreitet Schlag mit Flasche auf den Kopf seiner Freundin
Die Hauptzeugin fürchtet sich vor dem Beschuldigten und dessen Brüdern. Der Richter warnt alle Prozessbeteiligte vor Drohungen und Gewalttaten.

Kein Wort des Bedauerns. Kein Wort der Entschuldigung in Richtung Familie der gestorbenen Frau. Stattdessen präsentierte sich der Angeklagte auch am zweiten Prozesstag vor der Schwurgerichtskammer beim Landgericht Heilbronn breitbeinig und selbstbewusst.
Die Anklage wirft dem 30-jährigen Heilbronner vor, im November vergangenen Jahres seine damalige Lebensgefährtin mit einer Tequilaflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Das Opfer starb noch in der selben Nacht an den Folgen einer Schädelfraktur.
Die Darstellung des Beschuldigten über die Geschehnisse dieser Nacht klangen am Freitag dagegen wie ein Unfall. Währenddessen präsentierte sich die Hauptbelastungszeugin mitunter unsicher und ängstlich. Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth warnte zwischenzeitlich alle Prozessbeteiligten vor Drohungen und Gewalttaten.
Streit und Handgemenge beim Pokerabend
"Mein Kopf ist benebelt, ich bin durcheinander und ich habe Angst", sagte die Zeugin, die mit dem Opfer gut befreundet war. In der fraglichen Nacht traf sie sich zusammen mit dem Beschuldigten, dessen Lebensgefährtin, deren siebenjährigen Sohn sowie dem Vater des Opfers auf einen Pokerabend in der Wohnung des Vaters. In dessen Verlauf kam es offenbar mehrfach zu Streit und Handgemenge. Zudem soll der türkische Staatsbürger den Sohn seiner Lebensgefährtin zuerst mit der Hand ins Gesicht geschlagen und ihm anschließend die Tür an den Kopf geschlagen haben. Angeblich, weil er zu laut mit der E-Gitarre seines Großvaters spielte.
Schlag mit der Flasche hat offenbar niemand gesehen
Darauf habe das spätere Opfer den Beschuldigten in der Küche zur Rede gestellt. Dort soll er sie dann mit der Tequilaflasche geschlagen haben. Gesehen hat das offenbar niemand. Als ihre Freundin wieder aus der Küche herauskam, habe sie das der Zeugin aber erzählt. Sie konnte sich in der Vernehmung an mehreres nicht mehr minutiös erinnern. Aber in dem Punkt sei sie ganz sicher, so die Zeugin.
Zeugin bricht mehrfach in Tränen aus
Während der mehrstündigen Vernehmung brach die Zeugin immer wieder in Tränen aus. "Ich habe Angst, dass mir etwas passiert, wenn ich das Gebäude verlasse." Grund dafür sei, dass sich die Brüder des Angeklagten angeblich erkundigt hätten, wer sie sei. Und weil offenbar vor rund sechs Jahren die Brüder den Vater der Lebensgefährtin zusammengeschlagen hätten.
Während der Zeugenaussage wandte sich der Angeklagte mehrfach verächtlich ab und gestikulierte mit den Armen. Bis Richter Kleinschroth den Beschuldigten deutlich aufforderte, seine Emotionen zu kontrollieren. Noch bestimmter reagierte Kleinschroth auf die Ängste der Zeugin. "Sollte irgendwann irgendeinem Zeugen irgendwas passieren, werden wir mit voller Härte durchgreifen."
Angeklagter will Lebensgefährtin nur geschubst haben
Eingangs des Prozesstages bestritt der Beschuldigte den Tatvorwurf der Anklage. Staatsanwältin Sabrina Klaiber wirft ihm Totschlag vor. Der 30-Jährige ließ seinen Rechtsanwalt Lars Middendorf seine Einlassung verlesen. Demnach habe er nach reichlich Alkohol, mehreren Streits und einem Handgemenge mit dem Vater beim Verlassen der Wohnung seine Lebensgefährtin zur Seite geschubst. "Sie knickte dann nach hinten unten links weg gegen die Dachbodentüre, die nach oben angesetzt ist", las der Anwalt weiter aus der Einlassung des Beschuldigten vor. Darauf sei sie wieder aufgestanden, habe ihn beschimpft "und sich mit der linken Hand an der linken Kopfseite gehoben". Er sei dann gegangen. Vom Tod seiner Freundin habe er erst am nächsten Tag erfahren.
Kind geschlagen
Im Totschlagsprozess vor dem Heilbronner Landgericht geht es auch um die Frage der Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, in der Novembernacht den damals siebenjährigen Sohn der gestorbenen Mutter mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Anschließend habe er ihm eine Türe an den Kopf geschlagen. Der Beschuldigte bestreitet das. Er habe dem Kind leicht auf den Hinterkopf geschlagen. Als er danach ins Zimmer zurückgekommen sei, habe er beim Türöffnen nicht gesehen, dass der Junge dahinter stand.