Abholung von Mülltonnen: Diese Änderungen plant die Stadt Heilbronn
Das Abfuhr- und Gebührensystem im Stadtgebiet Heilbronn soll sich ändern – mit Auswirkungen auf die Abholung von Bio- und Restmülltonnen. Wie sich das auf die Gebühren auswirkt, ist noch offen.
Elektronische Chips an Restmüll- und Biotonnen, je nach Bedarf weniger Leerungen sowie Grundstücks- statt Haushaltsgebühren: Das sind die Eckpfeiler für ein neues, ab 2026 greifendes Abfuhr- und Gebührensystem im Heilbronner Stadtgebiet, das von langer Hand vorbereitet wurde und am Donnerstag im Gemeinderat auf den Tisch kommt.
Im Prinzip läuft es in zwei Drittel der Städte und Landkreise in Baden-Württemberg schon so, bald auch im Landkreis Heilbronn und im Hohenlohekreis (wie die Menschen im Raum Heilbronn beim Pro-Kopf-Müllaufkommen abschneiden, haben wir hier analysiert). Tatsächlich könnte es irgendwann auf ein gemeinsames System hinauslaufen, so Baubürgermeister Andreas Ringle.
"Im Grunde wollen wir weitere Anreize zur Vermeidung und Trennung von Abfall schaffen", erklärt Ringle. Gleichzeitig versuche man, absehbare Kostensteigerung im Bereich der Entsorgung abzufedern. Wie sich das neue System auf die Gebühren auswirkt, werde sich erst über die anstehende Ausschreibung für Abfuhr und Entsorgung zeigen. Tendenziell aber würden die Vermeidung und Trennung belohnt.
An blauen Tonnen für Papier, gelben Tonnen und Säcken für Plastik, an Sperrmüll, Glas- oder Kleidercontainer bis hin zu den sieben Recyclinghöfen wird nicht gerüttelt. Vor der Einführung zum 1. Januar 2026 wollen die Entsorgungsbetriebe eine Info-Offensive starten, versichert Abteilungsleiter Markus Hohmann.
Elektronische Erfassung und Abrechnung des Abfalls per Chip
Kernstücke des neuen Systems sind sogenannte Transponder, in denen ein Chip steckt, über den eine elektronische Erfassung und Abrechnung möglich ist. Banderolen sind künftig also überflüssig. Die Regelgebühr umfasst künftig nur noch zwölf statt bisher 26 Leerungen pro Jahr. Wo nur eine Person auf dem Grundstück wohnt, kann sogar auf acht reduziert werden. Wer mehr Abfuhren will, zahlt die Zusatztermine extra: bei Restmüll bis zu 26, bei Bio bis zu 36 im Jahr.
Der Tonnentyp bleibt der gleiche, trotzdem werden alle 71.000 Tonnen von 60.000 Haushalten Ende 2025 eingesammelt und durch neue, inklusive Transponder, ersetzt, erklärt Robert Kenst von den Entsorgungsbetrieben. 40- und 80-Liter-Tonnen gibt es ab 2026 nicht mehr, nur noch solche für 60, 120 oder 240 Liter, aber auch Großbehälter mit 660 und 1100 Litern Fassungsvermögen. Wer will, kann zusätzlich weiterhin auf Abfallsäcke zurückgreifen.
Gemeinschaftliche Nutzung von Abfalltonnen wird empfohlen
Eine Neuerung gibt es für Grundstücke mit zehn und mehr Wohneinheiten. Diese werden künftig verpflichtet, Restmüll- und Bioabfallbehälter gemeinschaftlich zu nutzen. Grundsätzlich wird aber auch kleineren Hausgemeinschaften mit weniger als zehn Parteien die gemeinschaftliche Nutzung von Restmüllbehältern empfohlen. Zur ausreichenden Grundausstattung der Grundstücke mit Restmüllbehältern wird ein Behältervolumen von fünf Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt.
Damit die Einführung zum 1. Januar 2026 erfolgen kann, werden die Entsorgungsbetriebe in einem nächsten Schritt die Lieferung der neuen Restmüll- und Bioabfallbehälter sowie die gesamte Abfallabfuhr neu ausschreiben. Zudem müssen die Abfallgebühren für das Jahr 2026 neu kalkuliert und die Abfallwirtschaftssatzung zum 1. Januar 2026 neu gefasst werden. Des Weiteren steht die Befragung der Grundstückseigentümer zur Anzahl und Größe der ab 2026 benötigten Restmüll- und Bioabfallbehälter an.
Neue Restmüll- und Biomülltonnen mit Chips: Welche Kosten fallen an?
Die Ausstattung der Grundstücke im Stadtgebiet Heilbronn mit neuen Restmüll- und Bioabfallbehältern mit Transpondern verursacht, abhängig von den Ausschreibungsergebnissen und dem Bedarf der Grundstückseigentümer, schätzungsweise einmalige Kosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Im Gegenzug rechnen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn mit Einsparungen von durchschnittlich 120.000 Euro pro Jahr, die derzeit jährlich für den Austausch von rund 2000 beschädigten Behältern anfallen, was bei Neubehältern nicht zu erwarten ist.
Durch die eindeutige Zuordnung der Behälter zum Grundstück gehen die Entsorgungsbetriebe auch davon aus, dass die Zahl der unberechtigten Leerungen von Behältern, für die keine Gebühr gezahlt wird, zurückgeht. Die bisher verwendeten Abfallgebührenmarken werden mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems überflüssig.


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