Raser-Prozess in Heilbronn: Am Mittwoch ist letzter Verhandlungstag vor dem Urteil
Im Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht stehen am Mittwoch die Plädoyers von Nebenklägervertretern und den beiden Verteidigern des Angeklagten an. Danach hat der Beschuldigte das letzte Wort.

Mit Spannung werden im sogenannten Raser-Prozess am Mittwoch ab 9 Uhr die Plädoyers der Nebenklägervertreter und der Verteidiger vor dem Heilbronner Landgericht erwartet. Am vorangegangenen Prozesstag Ende März forderte Staatsanwältin Christiane Triaa eine Jugendstrafe von neun Jahren unter anderem wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes.
Elisabeth Unger-Schnell, Anwältin der Witwe des bei dem Unfall am 12. Februar vergangenen Jahres getöteten 42-jährigen Familienvaters, forderte im März eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes. Am Mittwoch hat auch der Angeklagte das letzte Wort.
Raser-Prozess in Heilbronn: Angeklagter könnte sein Schweigen brechen
Knapp acht Monate lang zieht sich der sogenannte Raser-Prozess nach der Todesfahrt am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße inzwischen in die Länge. Während der gesamten Zeit hat der Angeklagte beharrlich geschwiegen.
Ob er am letzten Verhandlungstag vor dem Urteil am 16. April doch noch Worte der Reue finden wird, ist eine der Fragen, die sich mit dem Prozesstag am heutigen Mittwoch stellen. Bis jetzt sagte der Beschuldigte auf Anraten seiner Anwälte kein Wort. Bisher hat er nur in einem Schreiben, das seine Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf vor der Kammer verlesen hatte, erklärt, wie sehr er das Geschehene bedaure.
Tödlicher Unfall in der Wollhausstraße: Staatsanwältin plädierte im März unter anderem auf Mord
Als der Angeklagte im Februar mit seinem BMW mit rund 100 Stundenkilometern in der Wollhausstraße in den Mercedes der Opferfamilie gekracht ist, die gerade aus einer Tiefgaragenausfahrt in die Tempo-40-Straße einfahren wollte, starb der Familienvater sofort. Seine Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Ursprünglich lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft unter anderem auf Totschlag und dreifachen versuchten Totschlag. Richter Alexander Lobmüller hat während des Prozesses aber zweimal den rechtlichen Hinweis erteilt, dass es sich bei der Tat unter anderem auch um Mord und dreifachen versuchten Mord handeln könnte.
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer die Argumentation der Kammer übernommen. Wie die erste Anwältin der Nebenklage, Elisabeth Unger-Schnell, plädierte sie am Ende auf Mord und dreifachen versuchten Mord. Wobei die Anklägerin im Gegensatz zur Nebenklägervertreterin auch der Empfehlung des psychiatrischen Gutachters folgte und den Angeklagten, der zum Unfallzeitpunkt noch 20 Jahre alt war, als entwicklungsverzögert einstufte.
Raser-Prozess in Heilbronn: Verteidigungsstrategie der Anwälte könnte auf Unfall hinauslaufen
Die weiteren drei Anwälte der Nebenkläger, die am heutigen Mittwoch plädieren, werden wohl für keine große Überraschung sorgen. Ihre Forderungen dürften sich von der Unger-Schnells nicht wesentlich unterscheiden. Der Verteidigungsstrategie der Anwälte des Angeklagten zufolge, könnten deren Plädoyers am Ende auf einen Unfall eventuell mit fahrlässiger Tötung hinauslaufen. Und auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Nach den Plädoyers von Anke Stiefel-Bechdolf und Stefan Lay hat der Angeklagte das letzte Wort.
Das Urteil fällt am Dienstag, 16. April.



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