Projekt Villa Fuchs im Heilbronner Osten nimmt eine weitere Hürde
Der Heilbronner Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplan für den Umbau der Villa Fuchs als Satzung zu. Mitte, Ende 2023 könnten die Bauarbeiten beginnen. Die Arbeiten für die vier Neubauten an der Jägerhausstraße starten schon früher.

Die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Villa Fuchs an der Straße Am Seelesberg im Osten der Stadt Heilbronn hat eine weitere baurechtliche Hürde genommen. Der Gemeinderat stimmte nach einer zweiten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange dem Bebauungsplan als Satzung zu. Das Regelwerk muss jetzt noch das Regierungspräsidium Stuttgart absegnen.
Das Baugesuch wird demnächst eingereicht
Mit dem Baubeginn in der aus dem Jahr 1913 stammenden Villa und dem eventuellen Abriss der beiden Nebengebäude Am Seelesberg 9 und 13 ist, wie der Heilbronner Investor Roland Hertner auf Anfrage sagte, Mitte, Ende 2023 zu rechnen: "Demnächst wird das überarbeitete Baugesuch eingereicht." Neben dem Umbau der Unternehmervilla für mehrere Wohnungen geht die Planung von bis zu 17 Wohnungen in benachbarten Neubauten aus. Leben werden hier einmal 45 bis 50 Menschen.
Nicht betroffen ist von diesem Projekt der nördliche und abgetrennte Teil des Grundstücks, der an die Jägerhausstraße angrenzt. Mit dem Bau der hier geplanten vier Gebäude mit insgesamt 59 Wohnungen soll in den nächsten Wochen begonnen werden: "Es hängt nur noch an der Baustatik. Der Erdbauer steht Gewehr bei Fuß", fiebert auch Roland Hertner, Geschäftsführer der als Bauherrin auftretenden Hertner Holding GmbH, dem Baustart entgegen.
Tiefgarage ist der Schlüssel zum Erfolg
Dem Bebauungsplan für die von Adolf Braunwald für den Kaufmann Rudolf Fuchs geschaffene Villa liegt eine Konzeption des Neckarsulmer Architekturbüros Vogt und Heller zugrunde. Die Auffahrt von Westen zur Villa wird in Abstimmung mit dem Denkmalamt als Allee wieder hergestellt. Westlich der Villa ist ein winkelförmiges Wohngebäude mit drei Vollgeschossen geplant. Es ist an die entstehende Tiefgarage, die von der Jägerhausstraße aus angefahren wird, angebunden.
Die beiden Gebäude Am Seelesberg 9 und 13 sind nicht denkmalgeschützt, so dass ein Abbruch und ein anschließender Neubau von zwei Wohnhäusern mit zwei Vollgeschossen möglich ist.
Die verkehrliche Erschließung der Villa und der Neubauten erfolgt über die Straße Am Seelesberg. Um den Parkdruck so gering wie möglich zu halten, sieht die Planung neben der Tiefgarage bis zu fünf zusätzliche Stellplätze - vornehmlich für Besucher - direkt an der Straße Am Seelesberg vor. Eine weitere Entlastung erfolgt, indem der allgemein geltende Stellplatznachweis von einem Stellplatz je Wohnung für große Wohnungen ab 100 Quadratmetern auf zwei verdoppelt wird.
Es entstehen auch sozial geförderte Wohnungen
Vorgegeben wird im Bebauungsplan, dessen Aufstellung bis in das Jahr 1993 zurückreicht und immer wieder durch Anwohnerproteste begleitet wurde, dass mindestens 20 Prozent der Wohnfläche in den entstehenden Neubauten als geförderte und belegungsgebundene Wohnungen errichtet werden müssen.