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Nächtliche Ausgangsbeschränkung in Heilbronn ab Dienstag

  
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Im Stadtgebiet Heilbronn gilt ab Dienstag (6. April) eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Das teilte die Stadt am Donnerstagabend mit. Der Landkreis empfiehlt die Kontakte an Ostern einzuschränken.

Von unserer Redaktion

Nach den Osterfeiertagen gilt in Heilbronn nachts von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung. Mit dieser Regelung, die die Stadt Heilbronn am Donnerstag, 1. April in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht hat, folgt die Stadt den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Grund dafür ist der Inzidenzwert, der bereits seit einer Woche die kritische Marke von 100 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen überschritten hat.


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Zusätzlich begründet die Stadt die Maßnahme mit der Feststellung, dass "bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht". Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis bei über 150 Neuinfektionen, das Städtische Gesundheitsamt erwartet einen weiteren deutlichen Anstieg. 

Im Hohenlohekreis gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung bereits seit Mittwoch (31.3.).

Es gelten die bislang bekannten Ausnahmen:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen
  • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere bei Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Gassi gehen mit dem Hund
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen
  • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
  • Wahlkampfaktivitäten

Die Maßnahme ist nach Angaben der Stadt Heilbronn zunächst bis zum 5. Mai befristet, kann aber auch früher aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen bleibt. 

Derweil empfiehlt auch der Landkreis Heilbronn, die Kontakte am Osterwochenende stark einzuschränken. Nachdem das Robert-Koch-Institut die Regelungen zur Verfolgung von Kontaktpersonen noch einmal erweitert habe, heißt es in einer Mitteilung der Pressestelle, arbeiteten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes auch an den Feiertagen.

 


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