Stimme+
Heilbronn
Lesezeichen setzen Merken

Heilbronn verfügt Mindestabstand für Tische in der Gastronomie

  
Erfolgreich kopiert!

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus werden die Einschränkungen schärfer: Heilbronner Gaststätten dürfen bald nur noch unter strengen Auflagen öffnen, Fitnessstudios müssen schließen.

Stühlerücken in der Gastronomie: Tische müssen in der Gastronomie auf Abstand. Foto: dpa.
Stühlerücken in der Gastronomie: Tische müssen in der Gastronomie auf Abstand. Foto: dpa.  Foto: Armin_Weigel (dpa)

Die Stadt hatte am Wochenende eine Verfügung angekündigt und am Montag den Zeitplan präzisiert: Eine zusätzliche sogenannte Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Dienstag veröffentlicht und tritt dann am Mittwoch in Kraft. Zentrale Inhalte: Geschlossen werden Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Wettbüros, Kinos, Sportanlagen und Fitnessstudios. Heilbronn untersagt die Prostitution und folgt damit dem Beispiel Stuttgarts. In Gaststätten müssen Tische mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter aufgestellt werden. Das gelte auch für Besenwirtschaften. 

"Alle müssen an einem Strang ziehen"

„Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen“, sagt Heilbronns Dehoga-Vorsitzender Thomas Aurich mit Blick auf stark ansteigende Corona-Fallzahlen im Land. Aus Sicht des Hotel- und Gaststättenverbands sei man „dankbar“, dass es in Lokalen nicht zu starken Beschränkungen wie andernorts komme. Aber: Logistisch werde es für Wirte nicht einfach, Tische nun auszulagern.  
 
Veranstaltungen ab 50 Personen sind verboten
 
Auch die Auflagen für Veranstaltungen werden in Heilbronn noch einmal verschärft. Öffentliche und private Veranstaltungen ab 50 Personen sind verboten. Ausnahme sind demnach „Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder der Daseinsfür- und -vorsorge“ dienen. Dazu gehört beispielsweise der Wochenmarkt. Bei Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen müssen Anwesenheitslisten geführt werden, um gegebenenfalls Kontaktpersonen ausfindig machen zu können.
 
 
Mehr zum Thema
 
Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung

Andreas Vogt am 17.03.2020 16:18 Uhr

man muss den Gesetzestext ganz beachten.

Es reicht nicht 1,50m Abstand einzuhalten.
Es muss auch:

in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Das bedeutet nichts anderes als ein aufschreiben der Kontaktadressen durch die Gastronomen.

Antworten
lädt ... Gefällt Nutzern Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
  Nach oben