Heilbronn fürchtet, künftig zu wenig Betreuer zu haben
Betreuer sind wichtige Entscheider für alte oder kranke Menschen: Für die neue Rechtsreform gibt es noch keine finanzielle Handhabe seitens des Landes.

Pascal Borchert ist hauptberuflich Betreuer und trägt Verantwortung für 50 Menschen. Alle Altersgruppen sind darunter. Senioren, Wohnungslose, suchtkranke Menschen. Er wird vom Gericht angefragt und eingesetzt, wenn die Familie nicht für einen Angehörigen entscheiden kann. Es liegt dann in seinen Händen, ob ein an Demenz erkrankter Mensch in ein Pflegeheim zieht und welches passt - und ob ein Haus verkauft werden muss. Borchert ist vom Fach, er hat selbst ein Seniorenheim in Öhringen geleitet.
Qualifikation wird angehoben
Die Betreuungsrechtsreform findet er gut. "Berufsbetreuer kann jetzt nicht mehr jeder werden. Die Qualifikation wird angehoben. Das ist sehr positiv." Gut sei auch, dass Betreute durch die Neuerung mehr Rechte hätten. Gewissenhaft zu arbeiten, alles zu dokumentieren und die Angehörigen mitzunehmen: "Das neue Gesetz bedeutet für mich keinen großen bürokratischen Mehraufwand."
Kritisch sieht die Stadt Heilbronn die Reform in ihrer jetzigen Form. Das wurde beim jüngsten Verwaltungsausschuss deutlich. "Die Zielsetzung wie etwa mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen ist gut", sagte Sozialbürgermeisterin Agnes Christner. "Aber wie so viele Reformen, die im Januar auf uns hereinbrechen, wurde sie auf den allerletzten Drücker verabschiedet." Die Konsequenz sei, dass zusätzlicher Aufwand auf die Kommunen zukomme und wir "nicht wissen, wie wir freie Stellen besetzen sollen".
Neue Verordnung lässt auf sich warten
Auch der Leiter des Heilbronner Sozial- und Jugendamts, Achim Bocher, bemängelte abseits der Sitzung: "Wir haben Betreuungsvereine, die von Stadt- und Landkreis Heilbronn finanziert werden. Aber die neue Verordnung, wie das Land und wie wir uns an den Kosten beteiligen, die ist bis heute nicht da. Die Reform ist aber offiziell am Montag in Kraft getreten." Solche Stolpersteine machten seiner Behörde in der Praxis das Leben schwer.
Stadt- und Landkreis arbeiteten jetzt nach bestem Wissen und Gewissen weiter und hätten gegenüber dem Land signalisiert, "dass wir gern bald Bescheid hätten". "Wir setzen das sofort um, sobald die Rahmenbedingungen da sind. So lange müssen wir jonglieren. Anders geht es im Moment leider nicht."
Finanzierung läuft weiter wie bislang
Die bestehende Finanzierung laufe vorerst so weiter wie bislang. "Aber das sind Dinge, bei denen man sich wünschen würde, dass sie im Vorfeld klar wären." Bis wann das Gesetz verabschiedet wird, ist derzeit noch offen.
Im Entwurf ist eine erweiterte Unterstützung im Rahmen von Modellprojekten vorgesehen. Sie hat das Ziel, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden, etwa mit temporärem Fallmanagement. Die Betreuungsbehörde soll hierfür passende Fälle herausfiltern.
Inhalt und Details der Umsetzung sind noch nicht festgelegt, heißt es in der Vorlage der Stadt. An dem so genannten Interessenbekundungsverfahren, das das Sozialministerium für die erweiterte Unterstützung gestartet hat, beteiligt sich Heilbronn nicht.
Durchschnittsalter des bestehenden Betreuerstammes ist fortgeschritten
Die Zeit werde zeigen, ob mit den neuen Zugangsvoraussetzungen noch genügend Betreuer gewonnen werden könnten, die dringend gebraucht würden. Das Durchschnittsalter des bestehenden Stammes sei fortgeschritten. Es gebe die Gefahr, dass Mitarbeiter der Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn künftig Betreuungen übernehmen müssten.
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