Zukunft des Süddeutschen Eisenbahnmuseums in Böckingen ist ungewiss
Der Generalmieter des Bahnbetriebswerks in Böckingen darf die Anlage am Sonnenbrunnen weiter nutzen. Das Landgericht Heilbronn wies die angestrengte Kündigung durch die Eigentümerseite in vollem Umfang ab. Das Ende der Geschichte ist das aber womöglich noch nicht.

Der Rechtsstreit zwischen Margarete Wilhelm, Eigentümerin des Bahnbetriebswerks in Böckingen und Unternehmerin aus Aalen, und dem Generalmieter der Anlage beim Sonnenbrunnen, der Verein UEF - Historischer Dampfschnellzug (HDS), hat ein vorläufiges Ende gefunden. Nach zwei intensiven und nervenaufreibenden Verhandlungen hat die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn jetzt die Klage der Eigentümerin in eindeutiger Art und Weise abgewiesen. Der Streitwert wurde auf 99.951 Euro festgelegt. Die Kosten des Rechtsstreits muss die Klägerin tragen.
Die Eigentümerin hatte dem Verein im März 2022 gekündigt und aufgefordert, den Ringlokschuppen, die Drehscheibe, Zufahrtsgleise, den Neubaulokschuppen, die Wagenhalle und die Cafeteria bis September zu räumen und nicht mehr zu nutzen. Sie wollte die großteils denkmalgeschützte Immobilie anderweitig nutzen. Außerdem sollte der Verein 26.000 Euro nebst fünf Prozent Zinsen bezahlen.
Feste und Events für die Öffentlichkeit dürfte es am Eisenbahnmuseum in Böckingen nicht mehr geben
Mit der Abweisung dieser Klagepunkte durch Richter Jan Jacobi besteht der Mietvertrag aus dem Jahr 2021, der eine Laufzeit von fünf Jahren hatte, jetzt noch drei Jahre weiter. "Für diesen Zeitraum kann dem Verein die Nutzung des Eisenbahngeländes nicht entzogen werden", erklärt auf Anfrage Fachanwalt Christian Maurer von der Kanzlei BBG und Partner aus Bremen. Über die Zukunft des Eisenbahnmuseums will Maurer keine definitive Aussage treffen. Nur so viel sagt er: "Die Eigentümerin will die Eisenbahngeschichte zunichte machen."

Konkreter werden in diesem Punkt HDS-Geschäftsvorstand Burkhard Pick und Betriebsvorstand Patrick Schönenberg: "Durch den Rechtsstreit wurde viel Porzellan zerschlagen." Zudem seien in den zurückliegenden ein, zwei Jahren Exponate verkauft und Leihfahrzeuge von ihren Eigentümern abgezogen worden. Dennoch ist Schönenberg überzeugt: "Der Eisenbahnstandort für historische Schienenfahrzeuge wird weiter existieren." Allerdings schränkt er ein: "Eine Öffnung der Anlage für Feste und Events wie in der Vergangenheit wird es nicht mehr geben." Die Organisation von einzelnen Dampftagen schließt er dagegen nicht aus: "Sie sind nicht an das Museum gebunden, und die Infrastruktur ist ja noch vorhanden."
Finden die Parteien im Zwist um das Böckinger Eisenbahnmuseum doch noch einmal zusammen?
Die Tür zur Eigentümerin schlagen Pick und Schönenberg nach diesem gerichtlichen Etappensieg nicht zu. Wie beide versichern, ist ihnen jetzt wichtig, einen vernünftigen Gesprächsfaden zu finden, wie es mit dem Eisenbahnmuseum weitergehen kann. Ob dieses Angebot angenommen wird, muss abgewartet werden.
Nach Auffassung von Richter Jan Jacobi ist die Kündigung unwirksam, da der von der Klägerin geschaffene Vertrauenstatbestand treuwidrig sei. Die Eigentümerin des Bahnbetriebswerks habe dem Beklagten mündlich "deutlich signalisiert", dass im Zeitraum von fünf Jahren mit keiner Kündigung zu rechnen sei. Dies hätten auch die Zeugenaussagen zweifelsfrei bestätigt. Der Verein hat daraufhin Investitionen von 50.000 Euro getätigt.
Für die Kläger ist das Urteil inakzeptabel
"Wir sind mit dem Urteil nicht zufrieden. Auch gab es vor Gericht zu viele Ungereimtheiten", sagte auf Anfrage Thomas Ehrmann, Berater der Klägerseite. Seiner Einschätzung nach könnte dies auch an der "Unerfahrenheit des Richters liegen." Auf die Frage, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werde, sagte Ehrmann: "Wir werden uns beraten, was wir tun sollen. So ist das Urteil auf keinen Fall akzeptabel."

Stimme.de
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