Ab Juli mehr Geld für die Heilbronner Stadträte
Der Heilbronner Gemeinderat hat neue Entschädigungssätze für die 40 Stadträte sowie die Fraktionen und politischen Gruppierungen beschlossen. Nur die AfD sieht die Erhöhung skeptisch.
Die Fraktionen und politischen Gruppierungen des Heilbronner Gemeinderats sowie deren 40 Stadträte erhalten ab 1. Juli eine höhere finanzielle Entschädigung. Dies beschloss der Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen, die alle von der AfD-Fraktion kamen. Wortführer Alfred Dagenbach: "Es bedarf keiner Erhöhung. Es handelt sich um ein Ehrenamt."
Dagenbach appellierte an die Verwaltung, darüber nachzudenken, "Dienstausfälle besser und gerechter auszugleichen, damit wieder mehr Unternehmer den Weg in das Gremium finden". Seine Forderung, das seit Jahren eingefrorene Sitzungsgeld für Bezirksbeiräte von 50 auf 60 Euro zu erhöhen, wurde von der Verwaltung abgelehnt. "Darüber stimmen wir heute nicht ab. Dazu wird eine neue Sitzung stattfinden", sagte Oberbürgermeister Harry Mergel.
Auch Bezirksbeiräte sollen mehr Geld bekommen
Ab dem kommenden Monat erhalten die Fraktionen für Sachaufwendungen einen jährlichen Sockelbetrag von 2000 Euro und einen Pro-Kopf-Betrag je Fraktionsmitglied von jährlich 600 Euro. Für Gruppierungen und Einzelstadträte beträgt der Sockelbetrag 1000 Euro.
Als monatliche Pauschale bezahlt die Stadt jedem Stadtrat künftig 350 Euro. Bisher liegt diese Summe bei 280 Euro. Das Sitzungsgeld wird von 90 auf 100 Euro erhöht. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten statt 180 Euro nun 200 Euro. Mit dieser Anhebung bewegt sich Heilbronn im Rahmen der Entschädigung vergleichbarer Stadtkreise im Land, heißt es in der Verwaltungsdrucksache. Ferner wurde beschlossen, die Anzahl der abrechenbaren Fraktions- beziehungsweise Gruppierungssitzungen auf maximal 30 pro Jahr zu begrenzen.
Die letzte Erhöhung war 2014
Die Kosten, die durch die Entschädigung anfallen, belaufen sich pro Jahr auf 450.000 Euro. Die letzte Anpassung war 2014 mit der Maßgabe erfolgt, die Beträge fünf Jahre lang nicht anzuheben.