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Tödlicher Unfall in Wollhausstraße – die Chronologie vom Unfall bis zum Raser-Prozess

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Tödlicher Unfall in Heilbronn: Ein Mann rast vor zwei Jahren in der Wollhausstraße in das Auto einer Familie. Der Vater stirbt, Mutter und Kinder werden verletzt. Die Chronologie der Ereignisse samt Raser-Prozess.

Von aha

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Der Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht erregte in der Region und darüber hinaus viel Aufmerksamkeit.

Als der Angeklagte im Februar 2023 mit seinem BMW mit rund 100 Stundenkilometern in der Wollhausstraße in den Mercedes der Opferfamilie gekracht ist, die gerade aus einer Tiefgaragenausfahrt in die Tempo-40-Straße einfahren wollte, starb der Familienvater sofort. Seine Frau und die beiden Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.

Tödlicher Unfall in der Wollhausstraße in Heilbronn: Wie der Richter das Mordurteil begründete

Etwa ein Jahr später, am 22. April 2024, fiel das Urteil. Das Gericht hatte den damals 21 Jahre alten Angeklagten unter anderem wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt.


In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Richter, dass der Beschuldigte am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße mit bedingtem Tötungsvorsatz sein Fahrzeug beschleunigte. "Der Angeklagte wollte keinen tödlichen Unfall verursachen", sagte der Richter. Aber er habe eben auch nicht darauf vertrauen können, dass es zu keinem Unfall kommen würde. 

Was im Heilbronner Raser-Prozess nach dem tödlichen Unfall in der Wollhausstraße geschah

In einer Chronologie werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Prozesstage:

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Heilbronner Raser-Prozess nach tödlichem Unfall in der Wollhausstraße: Urteil nach Jugendstrafrecht

Auf der Wollhausstraße gilt eine Tempobeschränkung von 40 Stundenkilometern. Mehrere Straßen kreuzen. Es gibt auf der nahezu schnurgeraden Strecke außerdem mehrere Tiefgaragen- und Hofausfahrten. Diese Ausfahrten sind aufgrund von parkenden Fahrzeugen am Straßenrand teils nur spät einsehbar. Die Straße befindet sich mitten in der Stadt. Mit Verkehr müsse man an einem Sonntagnachmittag rechnen.


Bei der Strafzumessung im Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht hat die zweite Große Jugendstrafkammer Jugendstrafrecht angewandt. Wie der Vorsitzende Richter betonte, sei die Kammer zu der Auffassung gelangt, dass der Angeklagte reifeverzögert sei. Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren können nach Jugendstrafrecht beurteilt werden, wenn die Richter der Auffassung sind, dass noch Entwicklungskräfte wirken.

Urteil im Heilbronner Raser-Prozess ist noch nicht rechtskräftig 

Die Verteidigung hat jedoch Revision eingelegt, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Prozess könnte sich noch lange hinziehen. "Üblicherweise vergeht nach der Verkündung eines landgerichtlichen Urteils, hier am 22. April 2024, rund ein Jahr, bis der Bundesgerichtshof eine Revisionsentscheidung trifft“, informierte ein Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn. Das sei ein ziemlich komplexes Verfahren.

Geht die Revision nicht durch, ist das Urteil rechtskräftig, und dem verurteilten türkischen Staatsbürger droht die Ausweisung aus Deutschland. Der Richter hatte es in seiner Urteilsbegründung bereits angedeutet. Mit dem Richterspruch muss der Angeklagte mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

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